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Beate Müller-Gemmeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dietmar W. •

Balkonkraftwerk - Erhöhung auf 800 W EUweit wurde die Einspeisegrenze von 600 auf 800W zugelassen. Warum in D noch nicht? Wann ist damit zu rechnen?

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,
habe diese Frage letztes Jahr im August schon einmal gestellt. Jetzt nach der Bundestagssitzung am 22.03.2024 hätte dieses Thema doch entschieden werden sollen. Leider habe ich davon noch nichts gelesen.
Deshalb nochmals die Frage: Wie geht´s weiter?

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema „Balkonkraftwerk“. 

Das Gesetzespaket des BMWK zur Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus (Solarpaket I) wurde nun am Freitag, am 26. April, verabschiedet. Leider gab es am Ende eine kleine Veränderung, weshalb es nicht 22. März, beschlossen wurde. 

Das zu beschließende Paket enthält nun auch die von Ihnen angesprochene Erhöhung der maximalen Einspeiseleistung auf 800 Watt. Bis zu dieser Leistung können Sie eine entsprechende Anlage stark vereinfacht anmelden, selbst anschließen und in Betrieb nehmen. Das Gesetzespaket enthält darüber hinaus weitere Maßnahmen, um Photovoltaik-Anlagen noch attraktiver zu machen. Dazu gehört, dass die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt wird. Außerdem soll die Einrichtung neuer Balkon-PV nicht länger verhindert werden, indem etwa gleich ein Zweirichtungszähler – also ein digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen also weiterhin die alten „Ferraris“-Zähler nutzen. Das bedeutet, dass der bisherige Stromzähler dann einfach rückwärts läuft, wenn Strom eingespeist wird. Sie sehen also, wir Grüne im Bundestag - und das grüne Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - sind „dran“.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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