Frage an Beate Müller-Gemmeke von Sabine O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sind Sie der Meinung, daß ein Staat das Recht hat, sich in irgendeiner Weise in die innenren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen? Was sagt das Völkerrecht zu dieser Frage?
Sehr geehrter Frau O.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bin der Meinung, dass die Souveränität jedes Staates grundsätzlich von anderen Staaten anerkannt und auch respektiert werden muss. Das Eingreifen in die inneren Angelegenheiten eines Staates ist auch nach der UN-Charta unzulässig. Dieses Verbot kann aber auch aufgehoben werden. So ist eine humanitäre Interventionen dann möglich, wenn Menschenrechte massiv verletzt werden oder es sich gar um Völkermord handelt. Ein Mandat der Vereinten Nationen ist dafür aber für mich eine Voraussetzung und selbstverständlich muss diese Intervention dem Schutz der Bevölkerung dienen.
Gleiches gilt für militärische Interventionen, wenn es darum geht, den internationalen Frieden zu verteidigen oder die Unabhängigkeit anderer Staaten zu schützen. Bei solchen Interventionen bin ich aber immer extrem vorsichtig, denn oftmals sind die Zusammenhänge unübersichtlich und nicht ausreichend geklärt. Daher lehne ich viele militärische Einsätze ab. Zumal ich in keiner Weise davon überzeugt bin, dass militärische Maßnahmen tatsächlich zu mehr Frieden führen.
Staaten können sich auch rein politisch in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen. Ein Beispiel dafür sind die Sparpakte, die Griechenland auferlegt wurden als Bedingung für die Unterstützung im Rahmen der Bankenkrise. Griechenland hat diese Sparpakete zwar immer akzeptiert und parlamentarisch abgesegnet. Dennoch habe ich hier Kritik, denn manche Forderungen seitens der EU haben meiner Meinung zu stark die Souveränität Griechenlands beeinträchtigt - beispielsweise die großen Eingriffe in die Tarifautonomie des Landes. Dazu kann es unterschiedliche Meinungen geben. Für mich wurde hier aber eine Grenze überschritten, die für mich schwer zu akzeptieren war.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Müller-Gemmeke