Sehr geehrter Herr Köster,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf von Ihnen empfundene Widersprüche in den Antworten auf zwei Anfragen zum Thema "Weisungen an Staatsanwaltschaften".
Sehr geehrter Herr Köster,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf von Ihnen empfundene Widersprüche in den Antworten auf zwei Anfragen zum Thema "Weisungen an Staatsanwaltschaften".
(...) Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat im Fall Mollath keinen Anfangsverdacht einer Straftat gesehen und folglich kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bearbeitung der Strafanzeige wurde auch bereits im Jahr 2004 im Rahmen einer Landtagseingabe des Herrn Mollath durch den damaligen Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags nicht beanstandet. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19.12.2012.
(...) die von Ihnen geäußerte Vermutung, dass in Franken eine strukturelle Freiheitsberaubung mittels § 63 des Strafgesetzbuches (StGB) stattfindet, entbehrt jeder Grundlage. (...)
(...) im Hinblick auf die eidesstattlichen Erklärungen von Herrn Heindl kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. (...)