Frage von Maria-Theresia A. • 24.12.2012
Portrait von Beate Merk
Antwort von Beate Merk
CSU
• 05.02.2013

(...) Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat im Fall Mollath keinen Anfangsverdacht einer Straftat gesehen und folglich kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bearbeitung der Strafanzeige wurde auch bereits im Jahr 2004 im Rahmen einer Landtagseingabe des Herrn Mollath durch den damaligen Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags nicht beanstandet. (...)

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