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Beate Merk
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Frage von Martin D. •

Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr.,

in Ihrer heutigen Antwort auf eine Frage von Herrn G. H. versuchen Sie offenkundig, Herrn Mollath, der nach wie vor und nach allgemein menschlichen Ermessen ohne medizinische Voraussetzungen und ebenso ohne Nachweis von Straftaten (das Urteil und dessen Zustandekommen sind bekannt) seit fast SIEBEN JAHREN dennoch nach Paragraph 63 StGB untergebracht ist, anhand von irgendwelchen Schriftstücken, die Herr Mollath verfasst habe, zu diffamieren und offenkundig der Öffentlichkeit das Bild eines ´verwirrten´ und geistig Kranken zu vermitteln.

Gleichzeitig versuchen Sie m.E. nach wie vor - nachdem Sie erst auf öffentlichen Druck und Nachweis Ihrer Darstellung als falsch sowie Einschaltung von Herrn Seehofer die Prüfung einer "Wiederaufnahme" anwiesen - über die massiven und offenkundigen Mängel bei den unter Ihrer Dienst- und Weisungsaufsicht stehenden Staatsanwaltschaften mit dieser Strategie der Diffamierung einzelner als ´verwirrte Querulanten´ hinwegzutäuschen. Halten Sie es nicht für angebracht, diesem Eimdruck entgegenzutreten?

Hierzu nochmals die bislang immer noch nicht beantwortete Frage: halten Sie es für möglich, dass unter Ihrer Aufsicht in Franken eine STRUKTURELLE Freiheitsberaubung im Amt mittels Paragraph 63 StGB stattfindet?

Halten Sie einen Rücktritt angesichts der Gesamtlage nicht für längst überfällig, anstatt nun auch noch inhaftierte Bürger aus dem Amt der Justizministerin heraus zu diffamieren?

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Deeg,

die von Ihnen geäußerte Vermutung, dass in Franken eine strukturelle Freiheitsberaubung mittels § 63 des Strafgesetzbuches (StGB) stattfindet, entbehrt jeder Grundlage.

Unterbringungen gemäß § 63 StGB werden durch Landgerichte angeordnet und können vor dem Bundesgerichtshof überprüft werden, so dass ein Missbrauch nicht stattfinden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL