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Frage von Hans-Joachim H. •

Frage an Beate Merk von Hans-Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,

Auf der auch in den Medien häufig zitierten Internetseite http://www.gustl-for-help.de ist als einer der Unterstützer der Arbeitsgemeinschaft Mollath der Richter i.R. Rudolf Heindl, wohnhaft in 91239 Henfenfeld (ehemaliger Richter am Amtsgericht Hersbruck) gelistet. Auf dieser Internetseite findet man auch eine eidesstattliche Versicherung von Richter i.R. Heindl zur Vorlage beim Bayerischen Landtag vom 04.03.2010, in welcher Richter i.R. Rudolf Heindl von Organisierter Kriminalität innerhalb der Bayerischen Justiz spricht.
Seit Ende November 2012 kann ein weiteres Schreiben im Internet heruntergeladen werden, als dessen Verfasser ebenfalls Richter i.R. Rudolf Heindl benannt ist. In diesem vom 16.11.2012 datierten Schreiben, das inzwischen schon auf den Online-Ausgaben namhafter Tageszeitungen diskutiert wird, fordert der Verfasser Sie, sehr geehrte Frau Staatsministerin, zum Rücktritt auf und benennt Ihren Fraktionskollegen, den ehemaligen Bayerischen Innenminister und Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein als Drahtzieher dieser Organisierten Kriminalität. Sollten diese schier unvorstellbaren Vorwürfe zutreffen, würde der Fall "Mollath" natürlich noch in ganz anderem Licht erscheinen und das Vertrauen in unseren Rechtstaats wäre in nie gekanntem Ausmaß erschüttert.
Solche Vorwürfe dürfen deshalb nicht ungeklärt im Raum stehen bleiben.
Ich bitte Sie deshalb zunächst um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann und wie wurde das als eidesstattliche Versicherung bezeichnete Schreiben des Richters i.R. Rudolf Heindl vom 04.03.2010 den Mitgliedern des Bayerischen Landtags bekannt gemacht und wurde der Inhalt dieses Schreibens im Bayerischen Landtag diskutiert?
2. Haben Sie das Schreiben vom 16.11.2012 tatsächlich erhalten und ist dieses Schreiben authentisch?
3. Wie haben Sie auf dieses Schreiben vom 16.11. reagiert bzw. was gedenken Sie in dieser Sache zu unternehmen?

Dr. Hans-Joachim Hölle

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Hölle,

im Hinblick auf die eidesstattlichen Erklärungen von Herrn Heindl kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.

Die Erklärung aus dem Jahr 2010 wurde erstmals im Rahmen der Landtagsdebatte zu einem Dringlichkeitsantrag am 15. Dezember 2011 angesprochen.

Die Erklärung vom 16. November 2012 ging in meinem Haus ein und wurde der Staatsanwaltschaft Regensburg für die Prüfung des Wiederaufnahmeverfahrens zur Verfügung gestellt.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Herr Heindl zu keinem Zeitpunkt Verfahrensbeteiligter war.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL