(...) Wenn Sie eine Überprüfung der Sachbehandlung in Ihrem konkreten Fall wünschen, können Sie sich direkt an den Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg wenden, der für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks zuständig ist. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Falles des Herrn Mollath vermag ich Ihre Einschätzung nicht zu teilen: Herr Mollath wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des sachverständig beratenem Gerichts schwere Straftaten begangen hat sowie an einer psychischen Störung leidet und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Sofern Sie sich zu diesem Thema näher informieren möchten, lade ich Sie ein, die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu besuchen, auf der sich weitere Informationen und Dokumente zum Fall Mollath befinden ( http://www.justiz.bayern.de/ministerium/ ). (...)
(...) Wie Sie sicherlich den Medien entnehmen konnten, habe ich die gesetzlich zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg gebeten, aufgrund der zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorwürfe einen Wiederaufnahmeantrag beim zuständigen Gericht vorzubereiten. Das Gericht wird dann in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme vorliegen. (...)
(...) Die von ihnen angesprochenen Entscheidungen über die Freiheitsentziehung und über die Entschädigung haben Gerichte in richterlichen Unabhängigkeit getroffen, so dass ich sie nicht näher kommentieren kann. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich weiß, dass die Report Mainz-Sendung bei vielen Menschen zu Irritationen geführt hat. Meine knappen Antworten waren aber darauf zurückzuführen, dass der Sender im Vorgespräch angekündigt hatte, lediglich wenige Sekunden wirklich zu senden - also ein kurzes Statement zu bringen und kein Interview. (...)
(...) Ich habe außerdem über die StaatsanwaltschafStaatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Auch darüber hat jedoch ein unabhängiges Gericht zu befinden. (...)