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Frage von Benjamin K. •

Frage an Beate Merk von Benjamin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

ich habe ebenfalls den Report Mainz vom 13.11. 2012 bezüglich des Falles Gustl Mollath gesehen, der nun seit Jahren in der geschlossenen Psychiatrie einsitzt. In dem Bericht entsteht leider der starke Eindruck, dass Sie die Öffentlichkeit gezielt belügen:

Der seit Jahre. bestehende Revisionsbericht der HVB kommt laut Sendung eindeutig zum Schluss, dass Gustl Mollath in allen nachprüfbaren Punkten recht hatte.
Sie hingegen behaupten im Interview der Sendung sowie vor dem bayrischen Parlament vehement das Gegenteil, unter Berufung auf eben diesen Bericht, was natürlich keinen Sinn macht.

Nun meine Fragen:
Wie erklären Sie diese Diskrepanz?
Woher beziehen Sie Ihre Information, die HVB habe Herr Mollaths Aussagen widerlegt?
Wird der Fall erneut geprüft werden?
Wie wird mit Herrn Mollath weiter verfahren?
Werden Sie persönlich Konsequenzen aus einer gezielten Falschinformation der Öffentlichkeit ziehen, sollte sich dies bestätigen?

In hoffe, der Fall wird zügig und gründlich aufgeklärt, sodass man als informierter Bürger nicht weiter in dem Glauben leben muss, wir lebten nicht mehr in einem Rechtsstaat.

Vielen Dank für Ihre Antworten,

Freundliche Gruesse,
Benjamin Kirbus

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kirbus,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Vorgängen um Herrn Mollath, die viele Menschen interessiert und bewegt haben. Ich habe dafür großes Verständnis und will die Gelegenheit nutzen, kurz auf ein paar Gesichtspunkte einzugehen:

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Herrn Mollath in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des Gerichts schwere Straftaten begangen hat. Das Gericht war außerdem davon überzeugt, dass Herr Mollath an einer psychischen Störung leidet und für die Allgemeinheit gefährlich ist. Für das Landgericht Nürnberg-Fürth war dabei nicht entscheidend, ob es die von Herrn Mollath behaupteten Schwarzgeldverschiebungen tatsächlich gab. Seine psychische Erkrankung kam nach Überzeugung des Gerichts dadurch zum Ausdruck, dass Herr Mollath beliebig dritte Personen undifferenziert mit Schwarzgeldverschiebungen in Zusammenhang brachte. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt.

Ob die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie fortzusetzen ist, wurde - wie gesetzlich vorgeschrieben - jährlich gerichtlich geprüft, zuletzt im Herbst 2012.

Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen habe auch ich als Justizministerin zu akzeptieren. Die Gerichte sind in Deutschland aus gutem Grund unabhängig. Die Erfahrungen aus unserer Vergangenheit im Dritten Reich zeigen, wie essentiell diese Gewaltenteilung ist. Auch ich habe keinerlei Möglichkeiten, auf Gerichtsentscheidungen Einfluss zu nehmen!

Was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Anzeige von Herrn Mollath betrifft, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth deutlich gemacht: Allein das Nennen von Namen ohne weitere konkrete Vorwürfe reicht nicht aus. Die Staatsanwaltschaft darf nur bei einem sog. „Anfangsverdacht“ ermitteln. Ein solcher lag nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vor. Soweit es sich um steuerlich relevante Sachverhalte handelte, waren die insoweit zuständigen Steuerbehörden informiert.

Über die zuständige Staatsanwaltschaft habe ich jedoch bereits vor einigen Wochen veranlasst, dass dieselbe eine Neubegutachtung des Herrn Mollath beantragt. Die Entscheidung über diesen Antrag obliegt allerdings dem unabhängigen Gericht.

Ich habe außerdem über die Staatsanwaltschaft veranlasst, dass ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Auch darüber hat jedoch ein unabhängiges Gericht zu befinden.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Merk