Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr.,
offenkundig nutzen Sie selektiv (und m.E. äußerst populistisch und verkürzt) einzelne medienwirksame Gerichtsprozesse in Bayern, um parteipolitische Inhalte und Meinungen zu transportieren, wie die Augsburger Allgemeine berichtet:
Gleichzeitig äußerten Sie sich (gewohnt sachlich ausweichend) auf eine detaillierte Anfrage hier auf "abgeordnetenwatch.de" wie folgt, 20.03.2012:
Zitat: "Da in Ihrem Fall eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vorliegt, ist mir aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit der Gerichte eine Stellungnahme verwehrt."
Ich bin persönlich der Meinung, dass Sie charakterlich ebensowenig für Ihr Amt geeignet sind wie einzelne hochrangige Bedienstete in der Justiz in Bayern, insbesondere beim Oberlandesgericht Bamberg.
Ich bitte dennoch, dass Sie der Öffentlichkeit zumindest versuchen zu erklären, wie derart inkongruentes Verhalten gegenüber den Bürgern und Wählern und eine derart krasse Diskrepanz zwischen Handeln und Tun unter Ihrer Leitung zustande kommt?
Weiter bitte ich nochmals um Klärung, wie Sie zu der Aussage kommen, dass Strafanzeigen/ Beschwerden gegen Amtspersonen von ´anderen´ Dienststellen bearbeitet werden? Meine bis heute nicht bearbeitete Strafanzeige wegen FREIHEITSBERAUBUNG IM AMT, FALSCHER VERDÄCHTIGUNG u.a. gegen den Generalstaatsanwalt in Bamberg, Lückemann, wurde u.a. durch den Vizepräsidenten des OLG, Dr. Tschanett ´abgewiesen´.
Herr Seehofer möchte Herrn Lückemann wie bekannt 2013 zum Präsidenten des OLG Bamberg ernennen. Wie glauben Sie noch den Eindruck einer unabhängigen Justiz vermitteln zu können bei einem derarten Gesamtbild der Justiz in Bayern?
Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Deeg,
ich habe Ihnen im Hinblick auf Ihren Fall bereits in diesem Forum am 6. Februar 2012, 17. Februar 2012 sowie am 20. März 2012 geantwortet.
Ihren aktuellen Anfragen vermag ich keine neuen Tatsachen zu entnehmen, so dass ich weiterhin auf meine oben genannten Antworten verweise.
Die von ihnen angesprochenen Entscheidungen über die Freiheitsentziehung und über die Entschädigung haben Gerichte in richterlichen Unabhängigkeit getroffen, so dass ich sie nicht näher kommentieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL