Frage von Andreas W. • 02.03.2013
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
(...) 1. Mieter erhalten regelmäßig keine unbeglaubigten Grundbuchauszüge, da diese nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur ein Einsichtsrecht in das Grundbuch hinsichtlich derjenigen Eintragungen haben, die sie auch tatsächlich betreffen. § 45 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV) regelt die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines Teils des Grundbuchblattes. (...)