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Frage von Andreas W. •

Frage an Beate Merk von Andreas W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Merk,

im Fall des Gustl Mollath hat Herr RA Strate vor kurzem seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht, und zwar in Regensburg.
In Regensburg deswegen, da Regensburg für die Wiederaufnahmeanträge der von Nürnberger Gerichten entschiedenen Fälle zuständig ist. Das soll ein faires Verfahren ermöglichen.
Auch Sie haben durch Ihre Weisung, sämtliche Ermittlungen gegen die am Verfahren Mollath beteiligten in Augsburg zu bearbeiten dafür gesorgt, dass eine "unabhängige" Staatsanwaltschaft tätig wird und die Nürnberger Staatsanwaltschaft nicht gegen sich selbst ermitteln muss.
Nun Hat Herr Hasso Nerlich, der Generalstaatsanwalt in Nürnberg ist - und daher auch für den Regensburger Gerichtsbezirk zuständig, die Öffentlichkeitsarbeit übernommen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-generalstaatsanwalt-verdonnert-kollegen-zum-schweigen-1.1607387

Juristisch ist das formal zulässig und auch nachvollziehbar, aber nun ist ausgerechnet ein ehemaliger Nürnberger Richter und Staatsanwalt nun wieder Herr des Verfahrens. Nerlich war auch schon im Verlauf des ganzen Mollath-Verfahrens mit der Causa befasst, unter anderem wird Ihm vorgeworfen, als Gerichtspräsident einige der Anträge bzw. Anfragen des Herrn Mollath nicht beantwortet zu haben.

Halten Sie es für fair und vertretbar, dass ausgerechnet Hasso Nerlich nun "Herr des Verfahrens" ist? Einem Verfahren in dem "seinem" Gericht masssive Rechtsverletzungen vorgeworfen werden.

Ich wundere mich!

Prof. Dr. Andreas Wittmann

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