Frage an Beate Merk von Walter K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath:
"Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt" ( http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html ).
In Bayern werden Richter angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des Justizministeriums. Staatsanwälte unterliegen den Weisungen des vom Justizministeriums.
Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte heute mit, daß sie nach Prüfung der von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Anfang Januar
2013 eingereichten Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Armin Eberl und den psychiatrischen Gutachter Klaus Leipziger “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten Personen” sehe.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle nicht, sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz erhalten. Ist die jetzt ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt worden?
( http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf )
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim