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Frage von Edgar S. •

Frage an Beate Merk von Edgar S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

bitte beantworten Sie mir drei Fragen bezüglich des Grundbuchamtes München in der Infanteriestrasse.

1.
Gibt man in Google die Suchwörter "Grundbuchamt" und "München" ein, erhält man in einem hervorgehobenen Kasten rechts oben:
Amtsgericht München
Grundbuchamt
Öffnungszeiten am Montag 08:30 bis 15:00 Uhr
Das ist nachweislich falsch, das Grundbuchamt schließt Montags um 12:00 Uhr.

Mit dem Vorzimmer des Amtsleiters F. entspann sich dazu ein (auch bzgl. der gedanklichen Zirkelschlüsse) interessanter Dialog:
„Wissen sie eigentlich, daß im Internet falsche Öffnungszeiten gepostet werden?“
„Das kann nicht sein.“
„Ist aber. Geben sie bei Goggle mal ‘Grundbuchamt München’ ein.“
„Ich versuche das mal nachzuvollziehen ... Sie müssen auf die Amtsgerichtsseite gehen, das Gebäude hat bis 15 Uhr offen, das Grundbuchamt nicht.“
„Nein, muß ich nicht. Die Sucheingabe ist eindeutig und die Netzantwort auch. Wie soll denn jemand da auf die Idee kommen, nach irgendwohin weiterzuklicken?“
„Das Problem ist bekannt, aber wir können nicht abhelfen. Sie können uns ja schreiben.“

Ich schreibe lieber Ihnen.
Meine Frage: Werden Sie Weisung erteilen lassen, diesen Unfug zu beenden?

2.
Zudem stellte ich im Netz verwundert fest, daß das „Who is Who“ bzw. Organigramm der Infantriestraße ein wohlgehütetes Geheimnis ist.

Ich halte das informationsrechtlich für bedenklich. Meine Frage: Haben Sie vor, dem abzuhelfen?

3.
In einer ´lebhaften´ Diskussion mit Sachbearbeiter B. in Zimmer 71 ging es um die Frage, warum Mieter nur beglaubigte Grundbuchauszüge erhalten, die 8 Euro mehr als unbeglaubigte kosten. Dies sei so, weil automatisiert und Punkt, ich könne mich ja bei Herrn Seehofer beschweren.

So hoch hinaus will ich nicht, aber da Sie mir gerade quasi über den Weg laufen,
meine Frage: Womit ist das begründet und geht das nicht auch anders?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Siemens,

Ihre oben bezeichnete Eingabe habe ich heute im Auftrag von Frau Staatsministerin Dr. Merk an Herrn Präsidenten des Amtsgerichts München mit der Bitte um einen Bericht weitergeleitet. Nach dessen Eingang werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. von Geldern-Crispendorf
Ministerialrätin

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Siemens,

zu Ihrer E-Mail vom 25. Februar 2013 liegt mir nunmehr der Bericht des Präsidenten des Amtsgerichts München vor. Ich kann Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:

1. Mieter erhalten regelmäßig keine unbeglaubigten Grundbuchauszüge, da diese nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur ein Einsichtsrecht in das Grundbuch hinsichtlich derjenigen Eintragungen haben, die sie auch tatsächlich betreffen. § 45 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV) regelt die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines Teils des Grundbuchblattes. Der Beglaubigungsvermerk bezeugt, dass weitere den Mieter betreffende Eintragungen in dem Grundbuch nicht enthalten sind. Eine beglaubigte Abschrift genießt im Rechtsverkehr erhöhte Beweiskraft, so dass die höhere Gebühr gerechtfertigt ist und die Interessen der das Grundbuch einsehenden Mieter gewahrt sind.

2. Soweit Sie beanstanden, dass es kein "Organigramm der Infanteriestraße" gäbe, finden Sie Hinweise zur Organisation des AG München unter: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/daten/

3. Soweit Sie bemängeln, dass die Öffnungszeiten des Grundbuchamtes im Internet falsch angegeben seien, so trifft dies nicht zu. Auf der Startseite des Internetauftritts des Amtsgerichts München sind die allgemeinen Öffnungszeiten angegeben. Die Internetseite weist deutlich darauf hin, dass die Öffnungszeiten der einzelnen Abteilungen abweichen können. Auch auf der Seite des Grundbuchamtes sind dessen Öffnungszeiten richtig angegeben. Ich empfehle Ihnen, sich grundsätzlich direkt auf der Homepage der entsprechenden Einrichtungen zu informieren, da Google lediglich eine Suchmaschine ist und insoweit kein Anspruch auf Richtigkeit besteht. Die Öffnungszeiten sind überdies nunmehr auch auf Google zutreffend dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL