
(...) wie aus Ihren Informationen hervorgeht, haben Sie alle gerichtlichen und rechtlichen Stationen - lokal, überregional, subnational - bereits ausgeschöpft. Ich kann Ihnen deshalb wenig Hoffnung für Ihre weiteren Initiativen zwecks Änderung des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang machen. Rein rechtlich ist die Vorgehensweise der Stadt Kevelaer nicht zu beanstanden und nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen gibt es derzeit keine Möglichkeit, Sie vom Anschluss- und Benutzungszwang zu befreien. (...)