Frage an Barbara Hendricks von Paul T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Hendricks,
Ein demokratisches Gemeinwesen lebt von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess und der Einflussnahme auf staatlichen Handelns. Ich bitte daher um Stellungnahme zu den nachfolgenden Punkten:
1.) Unter Berufung auf eine vorh. öffentl. Entsorgungseinrichtung und dem daraus (nach Auffassung der Behörde) resultierenden kommunalen Anschluß- und Benutzungszwang werden Bürger daran gehindert, ihr häusliches Schmutzwasser aufzubereiten und einer Wiederverwertung zuzuführen! Mit welchem Recht geschieht das?
2.) Die Fachbehörde des Kreises Kleve behauptet, zum Wäschewaschen sei zwingend Trinkwasserqualität erforderlich. Das höchste deutsche Gericht hat erst kürzlich endgültig bestätigt, das für die Waschmaschine keine Trinkwasserqualität erforderlich ist. Stehen kommunale Satzungsregelungen neuerdings über dem Gesetz?
3.) Brauch-/Nutzwasserrückgewinnungsanlagen tragen nachweislich zur Regenerierung der Trinkwasserreserven bei, reduzieren nachweislich die Einleitung schädlicher Substanzen in die Gewässer, schaffen nachweislich wertvolle Biotope für Flora und Fauna, fördern das Gemeinwohl…Im Kreis Kleve werden diese boykotiert, sobald eine öffentl. Entsorgungseinrichtung vorhanden ist. Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das?
4.) Informationsfreiheitsgesetz, Verwaltungsverfahrengesetz und EU-Kodex für gute Verwal-tungsarbeit sollen zu mehr Transparenz führen. Der Landrat des Kreises Kleve beantwortet meine Fragen nicht, das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat die Beantwortung aufgrund personeller Engpässe abgelehnt...usw. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung hat diese gängige Praxis in der Tagesschau vom 04.05.2010 öffentlich gerügt. Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Meine bisherigen Erfahrungen sind eher negativ, vielleicht setzen Sie ein positives Signal und beziehen ausführlich Stellung zu vorzitierten Punkten.
In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Paul Tiskens
Sehr geehrter Herr Tiskens,
wie aus Ihren Informationen hervorgeht, haben Sie alle gerichtlichen und rechtlichen Stationen - lokal, überregional, subnational - bereits ausgeschöpft. Ich kann Ihnen deshalb wenig Hoffnung für Ihre weiteren Initiativen zwecks Änderung des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang machen. Rein rechtlich ist die Vorgehensweise der Stadt Kevelaer nicht zu beanstanden und nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen gibt es derzeit keine Möglichkeit, Sie vom Anschluss- und Benutzungszwang zu befreien.
Wie Sie selbst schreiben, lebt unser demokratisches Gemeinwesen von der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass Sie sich Gedanken machen, wie Sie mit Ihren eigenen Mitteln am besten einen ökologischen Beitrag für unseren Lebensraum leisten können. Jede Kommune ist gut beraten, ihre Bürger bei solchen Vorhaben zu informieren und zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks