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Frage von Detlev W. •

Frage an Barbara Hendricks von Detlev W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo, Frau Dr. Barbara Hendrricks

Sollen die jetzigen Regelungen bei Zeit Arbeitsfirmen bestehen bleiben ?

MFG

Detlev Wiese

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiese,

für viele Menschen ist Zeitarbeit eine sinnvolle Brücke in den Arbeitsmarkt und ein Weg in die Stammbelegschaft eines Unternehmens.

Aber: die Zeitarbeit sollte ausschließlich ein Instrument sein, das der Flexibilisierung des Personalbestandes von Unternehmen, der Abfederung von Beschäftigungsspitzen oder der Ergänzung der Stammbelegschaft durch Spezialisten für eine bestimmte Zeit dient. Dies ist in der Realität aber nicht der Fall. Manche Zeitarbeitsfirmen benehmen sich unerträglich und menschenverachtend. Trotz Tarifbindung wird die Zeitarbeit von einigen Unternehmen zum Lohndumping gegenüber der Stammbelegschaft missbraucht. Zusätzlich wird die Stammbelegschaft auf ein Minimum verringert und unter Druck gesetzt.

Der Grund dafür sind die in der Regel deutlich unter den Tarifverträgen der Stammbelegschaft liegenden Tarife der Zeitarbeitsfirmen. Der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss aber nach der Zeit der Einarbeitung auch für Arbeit auf Zeit gelten!

Statt dessen stehen - zum Teil durch deutsche Unternehmer- im Ausland gegründete Zeitarbeitsfirmen in den Startlöchern, um selbst die heute gültige Bindung an niedrige Tarife zu unterlaufen, sobald im Jahr 2011 die Beschränkungen der EU-Osterweiterung wegfallen.

Einer der schlimmsten Missbräuche ist aber, dass manche Firmen Tochtergesellschaften für Leiharbeit gegründet haben, ihre Arbeitnehmer dort einstellen und diese dann von ihrer eigenen Tochtergesellschaft zurückleihen. Diese Auswüchse haben ausschließlich den Zweck, das Lohnniveau zu drücken und müssen deshalb per Gesetz verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des sozialdemokratischen Arbeitsministers Olaf Scholz hat die CDU/CSU im vergangenen Jahr abgelehnt.

Am dringlichsten ist deshalb nach meiner Auffassung die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für Zeitarbeitsfirmen, wie es die SPD in der großen Koalition bereits vereinbart hatte. Aber die Union hat die Absprachen gebrochen und die Einführung blockiert. Und diese Linie gilt für die CDU heute noch! Zwar hat sich Arbeits- und Sozialministerin von der Leyen in einem Interview offen gezeigt gegenüber weiteren branchenbezogenen Mindestlöhnen. Gleichzeitig hat sie eine solche Regelung unmissverständlich und deutlich für den Pflegebereich und die Leiharbeitsbranche ausgeschlossen. Dort gäbe es keine Einigkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deshalb auch keinen politischen Handlungsbedarf. Basta. Dabei muss man wissen, dass die seriösen Zeitarbeitsfirmen einen Mindestlohn fordern, aber die unseriösen Unternehmen mit den sogenannten Christlichen Gewerkschaften dies ablehnen. Auf deren Seite hat sich die CDU/CSU - und natürlich auch die FDP - geschlagen.

Sehr geehrter Herr Wiese, das sehe ich und das sieht die SPD ganz anders. Wenn das Arbeitnehmerentsendegesetz versagt, dann hilft nur ein gesetzlicher Mindestlohn!

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Hendricks