Frage an Barbara Hendricks von Richard F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,
warum ist es nicht möglich unerwünschte Telefonwerbung wirkungsvoll zu verbieten? Wir werden permanent telefonisch belästigt mit der unrichtigen Behauptung, wir hätten telefonisch Verträge abgeschlossen.
Der Vorschlag, dass telefonisch geschlossene Verträge nur noch mit nachträglich erteilter Unterschrift wirksam sind, ist ja leider nicht durchgekommen. Ich frage Sie als Verbraucher, und spreche nach eingehender Recherche für extrem viele, genervte Haushalte, warum unsere Rechte als Verbraucher einen so geringen Stellenwert haben?
Mein Eindruck ist daher, auch nach dem Umgang mit der Finanzkrise, dass die Entscheidungsträger in der Politik selbst Lobbyisten sind oder nur noch Kniefälle vor den Lobbyisten machen.
Offensichtlich ist man nicht mehr in der Lage, selbst so triviale Probleme zu lösen. Woher soll ich nun den Glauben nehmen, dass die Politiker in der Lage sind, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern?
Mit genervten Grüßen
Richard Franz
Sehr geehrter Herr Franz,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Verbot von unerlaubter Telefonwerbung. Sie haben Recht mit Ihrer Aussage, dass sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger von dieser Form der unerwünschten - und selbstverständlich auch unerlaubten - Werbung belästigt fühlen. Deshalb haben wir in diesem Jahr das Gesetz zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung - das Sie sicherlich kennen - verabschiedet. Das Gesetz, das die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich stärkt, ist Anfang August in Kraft getreten. Ich bin der Meinung, dass wir damit einen wichtigen Schritt voran gekommen sind: Nach dem neuen Recht können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem dürfen die Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken und Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Ordnungswidrigkeiten gegen die neuen Regelungen können z.B. der Bundesnetzagentur gemeldet werden und werden dann von dort aus geahndet.
Bei den Beratungen zum Gesetzentwurf stand für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Frage im Mittelpunkt, wie wir Missbräuche wirksam verhindern können und wie wir lästige Anrufe stoppen können. Eine Bestätigungslösung, d.h. eine Lösung, bei der ein am Telefon geschlossener Vertrag schriftlich bestätigt werden muss, würde unserer Einschätzung nach im Ergebnis zu mehr Telefonanrufen führen. Denn wir gehen davon aus, dass unseriöse Unternehmen versuchen würden, Verbraucherinnen und Verbraucher durch weitere Anrufe dazu zu bringen, einen Vertrag zu unterschreiben. Genau das wollten wir aber verhindern.
Natürlich ist die von Ihnen geschilderte Situation, dass Sie trotz des neuen Gesetzes mit Anrufen belästigt werden, nicht tragbar. Wir haben deshalb bereits festgelegt, dass das gerade in Kraft getretene Gesetz nach drei Jahren evaluiert werden soll und auf seine Wirksamkeit hin überprüft wird. Sollte es nicht wirksam sein, werden wir Änderungen vornehmen müssen. Allerdings kann man darüber nach so kurzer Zeit noch keine vernünftige Aussage treffen.
Ich empfehle Ihnen, sollten Sie erneut angerufen werden, dies der Bundesnetzagentur zu melden. Das entsprechende Formular sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.
Ihrer generellen Einschätzung, alle Politiker seien selbst Lobbyisten, möchte ich deutlich widersprechen. Gerade im Umgang mit der Finanzkrise, die Sie ja selbst als Beispiel anführen, haben wir als SPD viele Regelungen angestoßen, die die Folgen der Finanzkrise in erster Linie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst begrenzen sollen. Wir wollen mit klaren Regeln für den Finanzmarkt verhindern, dass sich eine solche Krise wiederholt und der bedenklosen Renditejagd einiger Weniger damit ein Ende setzen.
Im Übrigen wollen wir - anders als Union und FDP - ein gesetzlich verankertes, verpflichtendes Lobbyregister einführen, um mehr Transparenz herzustellen.
Sehr geehrter Herr Franz, ich hoffe, dass Sie am 27. September von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Sie haben die Möglichkeit, mitzubestimmen, welche Richtung in der Politik zukünftig eingeschlagen wird. Ich denke wir sind uns einig darin, dass es dabei erhebliche Unterschiede gibt!
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks