Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.
Frage von Reinhard B. • 10.09.2023
Antwort von Bärbel Kofler SPD • 22.09.2023
Frage von Horst D. • 03.09.2023
Antwort von Bärbel Kofler SPD • 22.09.2023
Auf von der SPD eingebrachte, weiterführende Entlastungsregelungen konnte sich die Koalition leider nicht verständigen. Daher stellt die jetzt geltende Regelung einen Kompromiss dar, der leider nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellend sein wird.
Frage von Andreas F. • 20.08.2023
Antwort von Bärbel Kofler SPD • 31.08.2023
Die jetzt geltende Regelung stellt einen Kompromiss der Ampel-Koalition dar.
Frage von Thomas F. • 06.08.2023
Antwort von Bärbel Kofler SPD • 31.08.2023
Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes schriftlich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden.
Frage von Helga F. • 14.07.2023
Antwort von Bärbel Kofler SPD • 17.07.2023
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
Frage von Reinhard B. • 10.07.2023
Antwort von Bärbel Kofler SPD • 17.07.2023
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung