Sehr geehrte Frau Kofler, finden Sie es OK, daß die Wärmepumpenbesitzer für die Zeit bis 01.08.2023 auf den Kosten von 40ct / kWh sitzen bleiben und die Gaskunden bereits von der Bremse profitieren?
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Nach längeren Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze beschlossen. Mit dem Gesetz haben wir eine eigene Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde eingeführt. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns insbesondere für eine Entlastung derjenigen eingesetzt, die am stärksten von den Preissteigerungen betroffen sind. Die jetzt geltende Regelung stellt einen Kompromiss der Ampel-Koalition dar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler