1. Halten Sie das für gerecht und fair gegenüber den betroffenen Bürgern und 2. aus welcher politischen, bzw. administrativen Ecke kommt diese einschneidende und unverständliche Änderung ?
Sehr geehrte Frau Kofler, Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 5.4.2013 eine Preisbremse für Heizstrom von 28 Cent beschlossen und damit Erwartungswerte bei den bisher benachteiligten Stromkonsumenten über Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen geweckt. Nunmehr ist mit der Verabschiedung des Stromgrenzegesetzanpassung durch den Bundestag die Gültigkeit für „Heizstrom“ durch „zeitvariable Tarife“ ersetzt worden: Diese sind in Deutschland bisher in der Grundversorgung kaum verbreitet. Das bedeutet, dass die ursprüngliche Zielgruppe, also Besitzer vom Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen komplett aus der Förderung fallen, es sei denn, sie besitzen einen HAT/NT Tarif. Da die Regelung kein Sonderkündigungsrecht beinhaltet, werden die ungerecht hohen Heizstrompreise auch noch bis Jahresende gezahlt werden müssen.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Nach längeren Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze beschlossen. Mit dem Gesetz haben wir eine eigene Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde eingeführt.
In den Verhandlungen haben wir als SPD-Bundestagsfraktion uns insbesondere für eine Entlastung derjenigen eingesetzt, die am stärksten von den Preissteigerungen betroffen sind. Um Heizstrom unterstützen zu können, mussten wir am Ende einen Kompromiss finden, um zumindest einen Teil der Heizstromkunden zu erreichen. Auf von der SPD eingebrachte, weiterführende Entlastungsregelungen konnte sich die Koalition leider nicht verständigen. Daher stellt die jetzt geltende Regelung einen Kompromiss dar, der leider nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellend sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler