Sind Sie für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, um ein AfD Verbot zu bewirken?
Sehr geehrte Frau Kofler,
durch die Sendung Die Anstalt vom 10.10.2023 bin ich auf eine Petition gestoßen, um ein AFD-Verbot prüfen zu lassen. Die Äußerungen von einigen aus der AFD sind ja sehr besorgniserregend und auch die Zuwächse für die AfD bei der Bayerischen Landtagswahl sind ernüchternd.
Würden Sie diesen Antrag unterstützen bzw. in den Landtag einbringen?
Mit freundlichem Gruß
Michael G.
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Als Bundestagsabgeordnete ist es mir grundsätzlich nicht möglich, Anträge in den bayrischen Landtag einzubringen.
Ich teile jedoch Ihre Sorgen um die Zuwächse der AfD besonders in unserer Region. Bei der zurückliegenden Landtagswahl kam die Partei auf 14,2% im Stimmkreis Berchtesgadener Land, zu welchem auch Waging a. See zählt. Dies ist besonders tragisch, da das radikale Gedankengut der AfD keine Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit birgt. Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag beobachten eine zunehmende Radikalisierungsspirale bei der AfD, und erkennen auch, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich.
Ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz muss vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Die hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot stellen auch an die Beweisführung erhebliche Ansprüche. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt. Ich setze großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Entscheidend ist aber auch, dass rechtsextremes Gedankengut, das die AfD als Partei kanalisiert, nicht an erster Stelle durch ein Parteiverbot zu bekämpfen ist. Unser primäres Ziel muss es deshalb sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler