Als Bundestagsabgeordnete ist es mir grundsätzlich nicht möglich, Anträge in den bayrischen Landtag einzubringen.
Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.
Auf von der SPD eingebrachte, weiterführende Entlastungsregelungen konnte sich die Koalition leider nicht verständigen. Daher stellt die jetzt geltende Regelung einen Kompromiss dar, der leider nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellend sein wird.
Die jetzt geltende Regelung stellt einen Kompromiss der Ampel-Koalition dar.
Jeder kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes schriftlich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden.
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung