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Bärbel Bas
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Frage von Christina J. •

Preisbremse für Öko-Nachtstrom-/Öko-Wärmestrom für Speicherheizungen denkbar?

Hallo liebe Frau Bas,

vielen Dank zunächst für Ihre Antwort.
Durch die bisherigen nicht ausgereiften Regelungen für NachtstromkundInnen kostet mich NachtWÄRMEstrom allerdings seit Anfang dieses Jahres weit über, aber mindestens 40ct/kWh, in meinem Fall führt es zu einer Erhöhung um ca. 150% (!!!) der Heizkosten.
Mein Vorschlag für eine gerechtere Behandlung von WärmekundInnen:
eine Nachtstrom-/Wärmestrompreisbremse für Speicherheizungen separat erlassen und bei unter oder höchstens 20ct/kWh deckeln wenn Ökostrom genutzt wird, besser auf gleicher Höhe deckeln wie die Gaspreispremse.
Wäre das in Ihren Augen denkbar?

Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.

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Sehr geehrte Frau J.,

 

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Gerne gehe ich nochmal auf einzelne Aspekte meiner Antwort an Sie vom 5. Januar ein.   

 

Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kundinnen und Kunden mit einem günstigeren Nachttarif sehr vorteilhaft. De facto greift die Strompreisbremse für Kundinnen und Kunden mit variablen Strompreistarifen also schon unter 40 ct/kWh. Wie in meiner Antwort an Sie Anfang Januar beschrieben. Der genaue Preis, ab dem die Preisbremse greift, ist vom jeweiligen Verbrauch abhängig. Eine ausführliche Erklärung dieses Prinzips finden Sie unter folgendem Link (siehe 12. Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z.B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt): https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

 

Die Entlastungsbeiträge der Strompreisbremse werden erst ab März ausgezahlt werden – allerdings erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt rückwirkend auch Entlastungen für Januar und Februar. Wenn Sie jetzt einen Durchschnittspreis von über 40 ct/kWh bezahlen, ist davon auszugehen, dass Sie im März eine Rückerstattung für diese Monate erhalten und ab diesem Zeitpunkt monatlich deutlich weniger bezahlen, da dann die Strompreisbremse für Sie greift. Durch die erst rückwirkend greifende Regelung spüren Sie die Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht.

 

Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien profitieren schon jetzt sehr von den hohen Strompreisen – denn anders als z.B. bei Gaskraftwerken sind deren Produktionskosten durch die Krise kaum gestiegen. Dementsprechend verzeichnen diese Produzenten momentan ungewöhnlich hohe Gewinne. Eine weitere Bezuschussung speziell für Ökostrom ist daher in der aktuellen Situation nicht vorgesehen.

 

Bei weiteren Fragen zum Thema Energie bzw. Energiehilfen empfehle ich Ihnen weiterhin, sich an den für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch oder die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer zu wenden. Diese sind der richtige Ansprechpartner und die richtige Ansprechpartnerin für dieses Thema.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.   

 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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