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Bärbel Bas
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Frage von Christian K. •

Strompreisbremse bei 80% - wie wird das Wetter berücksichtigt?

Sehr geehrte Frau Bas, meine Frage hört sich zunächst wie ein Witz an, ist sie aber leider nicht. Wir haben Photovoltaik + Speicher, im sonnigen und warmen Jahr 2022 lag die Produktion bei 9200kWh - im Jahr 2021
bei nur 8400kWh. Netzbezug in 2021 bei 2500kWh - in 2022 bei 1800kWh. Somit ist der Netzbezug, also den Storm, den wir "einkaufen", stark vom Wetter abhängig - ganz unabhängig davon, ob wir (4 Personen Haushalt) Strom einsparen oder auch nicht. Kann es tatsächlich sein, dass wir - wenn wir in 2023 über 80% des Verbrauch von 2022 "teuren" Strom kaufen müssen, dies aber eventuell durch das Wetter bedingt ist? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Strompreisbremse ist so gestaltet, dass der Großteil, aber nicht der komplette bisherige Verbrauch von privaten Haushalten bei höchstens 40ct/kWh gedeckelt ist. So besteht trotz der Deckelung ein Anreiz, wo immer möglich Energie einzusparen, was aufgrund der angespannten Lage auf dem Strommarkt weiterhin notwendig ist.

Wie sich Ihr normaler Verbrauch berechnet, hängt von der Art Ihrer Versorgung ab. Wenn Ihre Entnahmestelle über ein Standardlastprofil bilanziert wird, so wie es in der Regel bei privaten Haushalten der Fall ist, wird die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet. Die Strompreisbremse greift dann für 80 Prozent dieser Jahresverbrauchsprognose. Wird die Entnahmestelle hingegen nicht über ein Standardlastprofil bilanziert, beispielsweise bei einem intelligenten Messsystem oder registrierender Leistungsmessung, beträgt das Entlastungskontingent 80 Prozent des Verbrauchs des Kalenderjahres 2021. Weitere Details finden Sie im FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=20.  

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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