Insbesondere sollen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nicht eine schlechtere Benotung oder ähnlichen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie sich an die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung halten und z. B. auf die Verwendung von Gendersternchen, Binnen-I oder andere Sonderzeichen verzichten. Wie dies im Einzelnen erreicht werden kann, bleibt den Koalitionsverhandlungen vorbehalten.
für die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Hessen gibt es keinen sachlichen Grund.
Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Ein solcher Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag existiert nicht
die Landesregierung misst dem Thema Sepsis eine hohe Bedeutung bei. Hessen ist über das Aktionsbündnis Patientensicherheit an der Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ beteiligt.
die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität.