In welcher Weise soll bei Tätigung von antisemitischen Äußerungen es verfassungsrechtlich möglich sein, jemanden die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen?
Sehr geehrte Frau Wallmann!
Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass die Einbürgerung von Personen, die sich antisemitisch geäußert oder verhalten haben, ausgeschlossen oder rückgängig gemacht werden kann. Welche Definition von Antisemitismus liegt diesem Antrag zugrunde? Ist die Möglichkeit des Entzuges der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund von nicht strafbeschwerten Handlungen [ARD Podcast Justizreporterinnen Folgen 21.10.+20.05.21] nicht selbst ebenso ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung? In welcher Weise soll es gebürtigen deutschen Staatsbürgern weiterhin möglich sein sich antisemitisch zu äußern, ohne dass Ihnen die Staatsbürgerschaft entzogen wird? In welcher Weise will die CDU-Fraktion des Hessischen Landtages hinnehmen, dass Trägern des Bundesverdienstkreuzes gleich welcher Art, antisemitische Äußerungen unbeschadet nachgesehen wird? Ich verweise auf Ernst Nolte, Hans Filbinger oder Günter Grass.
Sehr geehrter Herr R.,
ein solcher Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag existiert nicht. Hessen besitzt in Fragen des Staatsbürgerrechts auch keine Gesetzgebungskompetenz (Artikel 73 GG Abs. 1 Nr. 2), es handelt sich somit um eine Bundesangelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann