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Astrid Rothe-Beinlich
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Frage von Luisa M. •

Geschwister gehören zusammen - Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?

Guten Tag,

ich bin durch die Kampagne #GeschwisterGehörenZusammen darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind.

Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?

Hierüber würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.!

vielen Dank für Ihre Frage, die mich auch schon seit vielen Jahren umtreibt. seit der Gründung bin ich selbst Mitglied im Thüringer Flüchtlingsrat und außerdem ehrenamtliche Flüchtlingspatin für Syrien.

Für mich ist klar: Kein Mensch flieht freiwillig. Und viele Familien verlieren Angehörige auf der Flucht oder einander aus den Augen.

Bei der Diakonie heißt es dazu: "Die Familie wird durch unser Grundgesetz, aber auch durch supranationale und internationale Rechtsakte wie die EU-Grundrechtecharta, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte geschützt. Die Achtung des Familienlebens ist ein universelles Menschenrecht, das jedem Menschen zusteht. Das Familienleben durch Familienzusammenführung wiederherzustellen, trägt außerdem zur Schaffung soziokultureller Stabilität bei, erleichtere die Integration in die Gesellschaft und fördere so den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, so die Familienzusammenführungsrichtlinie der Europäischen Union."

Ich teile diese Auffassung voll und ganz. Leider ermöglichen unsere Gesetzlichkeiten den Nachzug von Geschwistern bisher nur in Einzelfällen oder wenn privat dafür hohe Bürgschaften übernommen werden, wie bei unserem Landesprogramm Syrien oder dem neuen Thüringer Landesprogramm Afghanistan.

Im Landtag können wir nicht über das Aufenthaltsrecht entscheiden, das ist Bundesangelegenheit. Ich mache mich seit vielen Jahren mit meiner Partei dafür stark, das Aufenthaltsrecht dahingehend zu ändern, dass der Geschwisternachzug allen möglich wird. Im März letzten Jahres hatte unsere Bundestagsfraktion deshalb auch eine entsprechende Gesetzesänderung eingereicht, die aber keine Mehrheit fand. Sie finden die damalige Gesetzesinitiative hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/271/1927189.pdf Das Thema ist auch in dieser Legislatur ein Anliegen unserer Bundestagsfraktion. Doch bis dahin scheint es leider noch ein langer Weg zu sein, da wir dafür weitere Unterstützer*innen brauchen. Sie können mich dafür jedoch als Mitstreiterin an Ihrer Seite wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Rothe-Beinlich