Sehr geehrte Frau Rothe-Beinlich, was tun Sie, als religionspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?
Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erkennen lassen, dass sie bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie schon richtig geschrieben haben, ist im Koalitionsvertrag der Ampel festgelegt, dass die Bundesregierung in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit Ländern und Kirchen ein fairer Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen schaffen möchte. Da diese schon seit Langem eine grüne Forderung ist, steht auch unsere Fraktion weiterhin hinter dieser Forderung. Wichtig bleibt aber, das Interesse der Kirchen an der Absicherung ihrer gesellschaftlich bedeutsamen Tätigkeit in Einklang zu bringen mit dem Interesse der Länder, nicht durch Zahlungspflichten finanziell überfordert zu werden. Die Bedarfe müssen von beiden Seiten transparent angegeben werden, so haben wir als Grüne auch immer kommuniziert.
Falls Sie Fragen zum Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes haben, würde ich Ihnen empfehlen, sich direkt an die Bundestagsfraktion zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Rothe-Beinlich