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Frage von Max M. •

Frage an Astrid Mannes von Max M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dr. Mannes,

ich möchte mich zunächst für Ihre Arbeit als Abgeordnete in diesen schwierigen Zeiten bedanken. Es sind aktuell viele schwierige Entscheidungen zu fällen, und Sie bekommen sicherlich auch eine Menge Nachrichten im Zusammenhang mit der Corona-Krise, und nicht alle davon freundlich.

Meine Frage bezieht sich auf die Methoden der finanziellen Unterstützung für Restaurants und Kneipen, die von den Schließungen im November betroffen sind. Ich finde es fundamental in Ordnung, dass solche Schließungen vorgenommen werden und dass die Betriebe entschädigt werden. Allerdings finde ich es etwas schade, dass Vermieter*innen nicht an den Kosten beteiligt werden.

Warum wird hier nicht vorgegeben, dass die Mieten mindestens für die Periode der Schließungen entweder komplett entfallen (ohne Nachzahlung!) oder zumindest halbiert werden? Es wird mir intuitiv nicht klar, warum die Vermieter*innen nicht ebenfalls die Krise etwas spüren sollten, die alle anderen auch spüren. Sollten dadurch Kredite nicht mehr bedient werden können, könnte man eine ähnliche Regelung für Kredit-Raten im Zusammenhang mit den vermieteten Objekten finden - wenn die Banken in Corona-Jahren noch Dividenden ausschütten können, können sie auch auf eine Monatsrate verzichten.

Im allgemeinen habe ich das Gefühl, dass Kapitalerträge wie Mieten und Kreditzinsen aktuell einen höheren Schutz genießen als Arbeitslohn. Daher meine Frage: Weshalb gibt es keine Regelungen dazu, Vermieter*innen und Banken hier "mit ins Boot" zu holen, und werden Sie sich in der Zukunft für eine solche Regel einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen,
Max Maass, Darmstadt

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Sehr geehrter Herr Maass,

vielen Dank für Ihre Anfrage von Sonntagabend.

Wie Sie schon richtig ausgeführt haben, möchte die Bundesregierung die vom Lock-Down betroffenen Unternehmen im November mit einer Erstattung von bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 unterstützen. An der Umsetzung der Maßnahmen arbeiten Bund und Länder derzeit gemeinsam mit Hochdruck.
Bezüglich der Mieten befinden wir uns im Bereich des Zivilrechts. Die Hauptpflicht des Mieters in einem Mietvertrag ist eben nunmal die Verpflichtung zur Zahlung der Miete.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Mieter zur Zahlung der Miete auch verpflichtet bleibt, wenn er die Mietsache aus in seiner Person oder seiner Risikosphäre liegenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt nutzt oder nutzen kann, obwohl der Vermieter ihm die Gebrauchsmöglichkeit weiterhin einräumt (vgl. vor allem § 537 Abs. 1 BGB). Dies war auch schon vor Corona so.

Diese Pflicht bleibt auch weiterhin bestehen, auch wenn das Gesetz „zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ einen zeitlichen Kündigungsschutz vorsieht, der bis einschließlich Juni diesen Jahres galt. Danach durften für ausstehende Mieten in den Monaten April bis Juni 2020 keine Kündigungen ausgesprochen werden, wenn die Miete aufgrund der Corona-Pandemie nicht gezahlt wurde.
Mittlerweile hat die Bundesregierung mehrere Hilfsprogramme aufgesetzt (Corona-Soforthilfe, Überbrückunshilfe I, Überbrückungshilfe II usw.). In allen Programmen war auch immer die Miete umfasst. Auch die sog. "Novemberhilfe" wird so ausgestattet werden, dass die Mieten gezahlt werden können.
Ich sehe keinen Sinn darin, die wirtschaftlichen Nöte durch eine Nicht-Zahlungsverpflichtung an die Vermieter durch noch weitgehendere staatliche Vorgaben zu verschärfen. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem Verträge, die man abgeschlossen hat, auch einzuhalten sind. Die Staatshilfen werden an diejenigen ausgereicht, die von der Pandemie durch Schließungen betroffen sind. Sie enthalten, wie bereits ausgeführt auch die Mieten. Im Übrigen bitte ich Sie zu bedenken, dass nicht alle Vermieter gewerbliche Vermieter sind. Oftmals dient die Miete auch ehemaligen Unternehmern zur Sicherung deren Lebensabends oder Lebensunterhalts.
Zudem gehe ich davon aus, dass auch Mieter und Vermieter miteinander ins Gespräch gehen, wenn es Probleme mit der Mietzahlung gibt und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Denn ein Vermieter hat auch kein Interesse, den Mieter seiner Gaststättenräume wegen eines vorübergehenden Engpasses zu kündigen, um dann einen monatelangen Leerstand zu haben.

Hoffen wir also, dass wir in einigen Monaten mit den Impfungen beginnen können und sich die Lage wieder entspannt.
Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Mannes

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