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Astrid Mannes
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Frage von Stefanie K. •

Sind Sie der Meinung, dass eine Abschiebung der Deutschland umgebenen sicheren Drittstaaten (Dublin-Verfahren) die letzten Anschläge verhindert hätte?

Sehr geehrte Frau Mannes

Als Lösung die Innere Sicherheit zu erhöhen wird fast ausschließlich darüber diskutiert, wie

Abschiebungen von Migrantinnen erleichtert und beschleunigt werden können. Ich habe dabei den Verdacht, dass Probleme (siehe Frage 1) damit nur weg geschoben anstatt gelöst werden sollen.

(Greifen wir auf das St. Florians Prinzip zurück?)

Ich erinnere mich an eine Frage, die eine Hörerin des Tagesgesprächs auf Bayern 2,

zu den Reaktionen auf den Anschlag in Soligen stellte (der Täter hätte nach Bulgarien überstellt werden sollen)

“Wäre es besser die Opfer wären Bulgarinnen und/oder Bulgaren gewesen?”

Eine Frage dazu noch zusätzlich - können die Länder um Deutschland besser mit den Problemen der jungen männlichen Migranten

umgehen als Deutschland - und sind diese Menschen deswegen besser dort aufgehoben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zu einem sehr aktuellen Thema, das derzeit viele Menschen beschäftigt.

Bevor sich die Frage einer Abschiebung stellt, wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren das Aufenthaltsrecht der betroffenen Person geprüft. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann es in einem gerichtlichen Verfahren nachprüfen lassen. Wenn sich auch darin die Ausreisepflicht bestätigt, wird die Person zunächst zur freiwilligen Ausreise aufgefordert. Nur wenn der Ausländer auch dem nicht nachkommt, greift der Staat in letzter Konsequenz auf die zwangsweise Umsetzung der Rechtspflicht zurück - also der Abschiebung. Es sollte in einem souveränen, rechtsstaatlichen Land selbstverständlich sein, dass Recht und Gesetz eingehalten werden.

Deutschland steht zu seiner humanitären Verpflichtung zum Schutz verfolgter Menschen und von Menschen, die durch bewaffnete Konflikte bedroht sind. Wie nur wenige Länder weltweit und in Europa hat sich Deutschland durch die Aufnahme von Millionen Asylsuchenden in den vergangenen Jahren humanitär und solidarisch gezeigt.

Ein großer Teil der Menschen, die in Deutschland einen Schutzantrag stellt, hat nach internationalen Maßstäben jedoch keinen Schutzbedarf und somit kein Bleiberecht. Zudem ist die Asylpolitik der einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich; einzelne Mitgliedstaaten werden überdurchschnittlich belastet, geltendes Recht wird zum Teil nicht angewendet oder ist nur mühsam vollziehbar. Daher sind dringend Änderungen der Europäischen Asyl- und Migrationspolitik geboten. Denn eines muss dringend geändert werden - die ausreisepflichtigen kriminell vorbelasteten Personen dürfen nicht auf freiem Fuß unterwegs sein. 

Eine gerechte Verteilung zwischen den EU-Ländern soll es uns ermöglichen, unseren Verpflichtungen besser nachzukommen, unsere eigene Sicherheit zu gewährleisten und uns besser um die Asylsuchenden zu kümmern, die in unserem Land bleiben.

Selbstverständlich wäre es nicht minder schlimm gewesen, wäre der Anschlag in Bulgarien verübt worden. Es ist aber legitim und richtig, bei unserer Asyl- und Migrationspolitik sicherheitspolitische Interessen unseres Landes zu berücksichtigen. 

Unser Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern. Das ist seine originäre Aufgabe. Und daher ist es auch aus meiner Sicht abwegig,  freiwillig gewaltbereite Menschen aus dem Ausland bei uns aufnehmen. Wer gewalttätig ist und nicht bereit ist, sich bei uns an Recht und Gesetz zu halten, der muss unser Land umgehend wieder verlassen.

Mit freundlichem Gruß
Astrid Mannes