Frage von Olaf B. • 18.11.2024
Antwort ausstehend von Armand Zorn SPD
Der neue Gesetzesentwurf sieht bereits viele Verbesserungen für den Tierschutz vor.
Beim Umgang mit invasiven Arten, wie Nutrias, gilt seit 2014 EU-VO 1143/2014.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Töten von nicht betäubten Tieren erlaubt bleibt, wenn es sich um eine weidgerechte Ausübung der Jagd handelt.
Ich kann nachvollziehen, warum Kastrationen in landwirtschaftlichen Betrieben gängige Praxis sind.