Frage von Simon K. • 08.12.2024
Antwort ausstehend von Armand Zorn SPD
Der neue Gesetzesentwurf sieht bereits viele Verbesserungen für den Tierschutz vor.
Beim Umgang mit invasiven Arten, wie Nutrias, gilt seit 2014 EU-VO 1143/2014.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Töten von nicht betäubten Tieren erlaubt bleibt, wenn es sich um eine weidgerechte Ausübung der Jagd handelt.