
(...) Mieten dürfen in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10 Prozent übersteigen. Die Mietpreisbremse kann 2015 in Kraft treten. Die Länder erhalten dann für fünf Jahre die Möglichkeit, diejenigen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Mietpreisbremse für eine festgelegte Frist gelten soll. (...)