Frage an Ansgar Heveling von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heveling,
vielen Dank für Ihre Antwort aus dem November des vergangenen Jahres.
Leider gingen Sie in Ihrer Antwort in Gänze keineswegs auf meine eigentliche Frage ein.
Daher frage ich Sie erneut:
1) Wie bewerten Sie die Zusage der USA, sich zukünftig auf deutschem Boden an deutsches Recht halten zu wollen, wenn die Spionage (i.H.a. PRISM, TEMPORA & Co.) doch extraterritorial bzw. auf US-Hoheitsgebiet durchgeführt wird, auf dem selbstredend kein deutsches Recht herrschen kann?
2) Ist eine solche Zusage nicht irreführend und unverschämt?
3) Dient eine solche Zusage nur der Verschleierung, oder wieso legt Ihrer Meinung nach der ehemalige Geheimdienstkoordinator, Herr Pofalla, lediglich massiv geschwärzte Dokumente zu diesem Thema vor?
4) Sind der Bundesregierung und damit der CDU-Fraktion Bürgerrechte und Grundgesetzverletzungen etwa egal (vgl. diverse mediale Berichterstattungen), oder welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Recht und Gesetz zu schützen?
Sehr geehrter Herr Bluch,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema "NSA". Gerne beziehe ich zu Ihren Fragen nochmals Stellung.
Abhörpraktiken von Nachrichtendiensten befreundeter Staaten in Deutschland haben eine intensive Diskussion über Art und Umfang dieser Aktivitäten ausgelöst. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass es nicht ausreicht, diese bisher öffentlich nicht bekannten Vorgänge lediglich zur Diskussion zu stellen. Deshalb haben wir im Deutschen Bundestag unter Zustimmung aller im Parlament vertretenen Parteien einen Untersuchungsausschuss zum Thema „NSA“ eingesetzt, der feststellen soll, ob und wie Kommunikationsdaten von, nach und in Deutschland erfasst wurden und ob Stellen des Bundes davon wussten oder daran beteiligt waren.
Angesichts der Sensibilität des Themas – sowohl mit Blick auf den Schutz der Bürgerrechte als auch auf die für die Sicherheit in unserem Land notwendige internationale Zusammenarbeit – haben sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag auf den gemeinsamen Untersuchungsausschuss verständigt. Der Ausschuss hat im April dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen. Er wird auch die entsprechenden rechtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Abhöraktivitäten zu klären versuchen.
CDU und CSU werden sich darüber hinaus auch international weiterhin für einen besseren Schutz der Privatsphäre einsetzen. So arbeitet die unionsgeführte Bundesregierung darauf hin, ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen zu verhandeln. Dieses Zusatzprotokoll soll den Schutz der Privatsphäre zum Gegenstand haben und auch die Tätigkeit der Nachrichtendienste umfassen. Die Bundesregierung setzt sich hier für eine gemeinsame Position der EU-Staaten ein.
Zudem fordern wir die neue EU-Kommission auf, eine europäische Strategie zur Netzsicherheit und gegen die Ausspähung der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Wirtschaft zu entwickeln.
Auch treibt die unionsgeführte Bundesregierung die Arbeiten an der EU-Datenschutzgrundverordnung entschieden voran. Auf nationaler Ebene wird ein runder Tisch "Sicherheitstechnik im IT-Bereich" eingesetzt, dem Politik, Forschungseinrichtungen und Unternehmen angehören. Die Politik wird dabei durch die Expertise des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB