Frage an Ansgar Heveling von Westerheide T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heveling,
bitte teilen Sie mir Ihre Ansicht zur einführung der geplanten Mietpreisbremse mit.
Außerdem würde ich gern wissen, wie Sie sich bei einer Abstimmung im Bundestag verhalten werden.
Vielen Dank für die konkrete Beantwortung im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Westerheide
Sehr geehrter Herr Westerheide,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Oktober zur Einführung einer Mietpreisbremse, auf die ich heute gerne zurückkommen möchte.
Das soziale Mietrecht mit dem Ausgleich zwischen den oftmals gegenläufigen Interessen von Vermietern und Mietern erfüllt eine unverzichtbare Aufgabe in unserer sozialen Marktwirtschaft. Das geltende Mietrecht hat sich meines Erachtens im Kern bewährt, da es üblicherweise dem Vermieter die angemessene Verwertung seines Eigentums ermöglicht und gleichzeitig ein hohes Maß an sozialer Sicherheit für die Mieter schafft.
In dem Bewusstsein, dass Vermieter in besonderer Weise dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Mietern ausgesetzt sind, haben Union und FDP bereits in der letzten Legislaturperiode mit dem Mietrechtsänderungsgesetz unter anderen die Durchsetzung von Räumungs- und vor allem auch von Zahlungsansprüchen gegen den Mieter verbessert.
Um das Mietrecht darüber hinaus dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel der Zeit anzupassen, haben wir im jetzigen Koalitionsvertrag unter dem Stichwort „Bezahlbare Mieten“ festgehalten, dass insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten Wohnraum bezahlbar bleiben muss. Hier stehen die Länder gerade in Universitätsstädten erheblichen Engpässen gegenüber. In vielen Ballungsräumen steigen die Mieten gewaltig. Mietsteigerungen von 30 oder gar 40 Prozent sind hier nicht ungewöhnlich. Deutschland ist eine Mieternation, mehr als die Hälfte der Deutschen wohnen zur Miete. Exorbitant steigende Mieten führen jedoch dazu, dass sich einige Bevölkerungsgruppen ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt werden. Das zerstört Vielfalt und Kreativität. Mit der Mietpreisbremse und dem sogenannten Bestellerprinzip wird nun dagegen gesteuert.
Mieten dürfen in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10 Prozent übersteigen. Die Mietpreisbremse kann 2015 in Kraft treten. Die Länder erhalten dann für fünf Jahre die Möglichkeit, diejenigen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Mietpreisbremse für eine festgelegte Frist gelten soll. Gleichzeitig ist diese Möglichkeit an die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung von Wohnraummangel gekoppelt.
Für Maklerleistungen gilt zukünftig Folgendes. Bundeseinheitliche Regelungen müssen geschaffen und Qualitätssicherungen durchgesetzt werden. Nach wie vor sollen Vermieter als auch Mieter als Auftraggeber auftreten können. Dabei geht es nicht darum, redlichen Maklern zu schaden oder Ihnen gar die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Im Kern geht es darum, das in anderen Rechtsbereichen geltende Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auch im Maklerrecht umzusetzen.
Ziel bleibt bei allen nun anstehenden Beratungen ein echtes marktwirtschaftliches Bestellerprinzip, das die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt. Soweit dies gewährleistet ist, kann ich dem Gesetzentwurf zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB