(...) Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert die Wahlmöglichkeiten der Versicherten. Selbstbehalttarife für Pflichtversicherte gab es bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Diese sind jetzt ebenso möglich wie ein Wahltarif Kostenerstattung. (...)
(...) Jetzt werden die bisherigen Budgets abgelöst und das Morbiditätsrisiko – also Ausgabensteigerungen aufgrund einer erhöhten Krankheitshäufigkeit der Versicherten – auf die Krankenkassen übertragen. Konkret bedeutet das, dass die Kassen zukünftig mehr Geld zur Vergütung bereitstellen, wenn der Behandlungsbedarf der Versicherten ansteigt oder Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. (...)
(...) 3. Die Beweislastregelung zum Nachweis einer Diskriminierung wurde deutlich zu Lasten der Anspruchsteller geändert. Reichte bisher eine Glaubhaftmachung, die eine Benachteiligung vermuten lässt, zum Auslösen der Beweislast auf der Gegenseite aus, so sind nunmehr die Indizien einer Benachteiligung zu beweisen. (...)
(...) Menschen ohne Versicherungsschutz, die früher privat versichert waren oder z.B. wegen selbständiger Berufstätigkeit der PKV zuzuordnen sind, können sich ab dem 01. Juli 2007 im heutigen Standardtarif der PKV ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern und ab 2009 in den neuen Basistarif wechseln. (...)
Sehr geehrte Frau Koelman,
Sehr geehrter Herr Günther,