Frage an Annette Widmann-Mauz von Rita M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R. Martin
Sehr geehrte Frau Martin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben das von Ihnen beschriebene Problem gesehen und gehandelt. Ab dem Jahr 2009 wird auch in der PKV eine Pflicht zur Versicherung eingeführt. Erstmals werden damit also alle Menschen in Deutschland effektiv gegen das Risiko Krankheit abgesichert sein.
Das Problem der wachsenden Zahl Nichtversicherter wird nun effektiv angegangen. Menschen ohne Versicherungsschutz, die früher privat versichert waren oder z.B. wegen selbständiger Berufstätigkeit der PKV zuzuordnen sind, können sich ab dem 01. Juli 2007 im heutigen Standardtarif der PKV ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern und ab 2009 in den neuen Basistarif wechseln.
Ab 2009 wird ein neuer Basistarif der PKV im Umfang des Leistungskataloges der GKV eingeführt. Dieser Tarif beinhaltet einen Kontrahierungszwang. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Zugang zu diesem Tarif bei allen PKV-Unternehmen haben alle Nichtversicherten, die früher privat versichert waren oder gewesen wären, sowie alle freiwillig GKV-Versicherten innerhalb von sechs Monaten.
Alle bislang PKV-Versicherten erhalten ab 2009 für eine Dauer von sechs Monaten das Recht, unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellungen in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Damit ist einerseits gewährleistet, dass sich die bei Einführung der Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen für nicht wechselwillige Versicherte befürchteten finanziellen Belastungen auf jeden Fall in engen Grenzen halten. Andererseits erhalten, wie immer angestrebt, alle wechselwilligen Versicherten – meist ältere Versicherte mit sehr hohen Prämien – die Möglichkeit, ihre zum Teil hohe finanzielle Belastung durch Prämienzahlungen mit einem Wechsel in den Basistarif deutlich zu reduzieren. Bei allen ab 2009 neu geschlossenen PKV-Verträgen gibt es ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen Versicherungsunternehmens, aber ggf. auch in andere Tarife, unter Mitnahme der Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz