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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages möchte ich Sie über meine folgende öffentliche Petition in Kenntnis setzen:

"Mit der Petition wird von den gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme für wirksame Naturheilverfahren und Heilpraktikerhonorare gefordert.

Begründung:
Durch die Bezahlung aller wirksamen Naturheilverfahren durch die gesetzlichen Krankenkassen würden erhebliche finanzielle Mittel eingespart, da kaum Nebenwirkungen(siehe Lipobay, VIOXX) zu erwarten sind und eine "sanftere" schnellere und natürliche Heilung erfolgt.

Leider wurde meine Petition unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt.
Ablehnung hier:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/gkv.pdf

Finden Sie die Ablehnung meiner öffentlichen Petition in Anbetracht der katastrophalen Zustände in unserem Gesundheitssystem in Ordnung ? Wenn ja, bitte Begründung angeben !

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gobsch
Umwelt und Gesundheit Halle e.V.i.Gr.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gobsch,

vielen Dank für Ihre Frage. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert die Wahlmöglichkeiten der Versicherten. Selbstbehalttarife für Pflichtversicherte gab es bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Diese sind jetzt ebenso möglich wie ein Wahltarif Kostenerstattung. Beide Tarife können miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus kann eine Kasse auch Tarife anbieten, in denen die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen vorgesehen ist, die bisher nach § 34 Abs. 1 Satz 1 von der Versorgung ausgeschlossen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz

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