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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Ernst Joachim Dr. G. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Ernst Joachim Dr. G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz!

Der erste Mail-Versuch, den ich an Sie gerichtet hatte, blieb im Redaktionsnetz hängen. Er habe keinen ausreichenden Frage-Charakter.
Nun denn, dann gern als Frage an Sie als Mitglied des Gesundheits-Ausschusses im Dt. Bundestag:
Wie soll ein Gesundheitswesen funktionieren,

--dem 12000 Jungärzte entflohen sind...

--das aber gar keine doppelte Facharztschiene hat...

--dem es chronisch an Geldmitteln fehlt...

- in dem Ärzte fachlich gegängelt werden sollen...

--es könnten hier noch viele weiter Frage-Anlässe genannt werden , sofern Sie sich drauf einlassen mögen...

Also: wie soll es mit der geplanten Ges.-Reform funktionieren können?
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt, und ich hoffe, dass der Frage-Charakter jetzt akzeptiert wird.

Mit freundl.

Gruß Ernst Joachim Germann, Tübingen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Germann,

vielen Dank für Ihre Frage. Seit 1992 wird von der Ärzteschaft die Budgetierung der ärztlichen Honorare mit all den Folgen für die Patienten (Wartelisten, Rationierung, Vorenthaltung von Leistungen) beklagt. In den neuen Ländern ist die Situation besonders dramatisch: Hier trifft eine niedrige Finanzkraft auf eine hohe Morbidität und eine geringe Ärztezahl. Die Folge sind Abwanderung ins Ausland und Unterversorgung in immer mehr Regionen.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beenden wir die Budgetierung. Schon mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde im Jahr 2004 eine Beendigung der Budgetierung angestrebt. Die Selbstverwaltung hat es jedoch nicht geschafft, in dem vorgesehenen Zeitraum die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Jetzt werden die bisherigen Budgets abgelöst und das Morbiditätsrisiko – also Ausgabensteigerungen aufgrund einer erhöhten Krankheitshäufigkeit der Versicherten – auf die Krankenkassen übertragen. Konkret bedeutet das, dass die Kassen zukünftig mehr Geld zur Vergütung bereitstellen, wenn der Behandlungsbedarf der Versicherten ansteigt oder Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. Die Kassen vergüten auch den Kostenanstieg der Praxen, der nicht durch Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeglichen werden kann. Diese Honorarsteigerungen werden nicht mehr durch den Grundsatz der Beitragssatzstabilität „gedeckelt“. Damit ist die Budgetierung beendet. Künftig entrichten diejenigen Kassen, deren Versicherte einen relativ höheren Behandlungsaufwand aufweisen, höhere Honorarsummen an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Zwischen den Kassen wird somit eine leistungsgerechte Aufteilung der finanziellen Lasten erreicht und das Problem der Honorarverluste bei Wanderungen von Mitgliedern von einer Kasse zur anderen Kasse gelöst.

Zentrales Ziel der neuen Vergütungsreform ist es, die vertragsärztlichen Leistungen ab dem 01. Januar 2009 grundsätzlich mit festen Preisen in einer Euro-Gebührenordnung zu vergüten. Damit erhöht sich für die Ärzte die Kalkulierbarkeit ihres Honorars. In der Euro-Gebührenordnung wird zudem ein finanzielles Anreizsystem zum effizienten Abbau von Über- und Unterversorgung etabliert.

Die Vorgaben zur Euro-Gebührenordnung und zu den sonstigen Vergütungsregelungen werden weitgehend von der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen auf Bundesebene im Bewertungsausschuss gemacht. Die Arbeiten des Bewertungsausschusses werden dabei professionell durch ein Institut unterstützt. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, diese Vorgaben des Bewertungsausschusses auf regionaler Ebene zu unterlaufen. Damit ist sichergestellt, dass die Regelungen auch flächendeckend umgesetzt werden.

Außerdem bietet die Gesundheitsreform Krankenkassen und Ärzten die Möglichkeit, im Rahmen des vorgesehenen Vertragswettbewerbs zeitnah und flexibel spezifische Angebote zur Erfüllung besonderer Versorgungsbedürfnisse von Patientinnen und Patienten zu gestalten (z.B. hausarztzentrierte oder integrierte Versorgung). Daraus können sich eine Reihe von Chancen für die an den innovativen Versorgungsformen beteiligten Ärzten ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz

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