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Antwort von Annette Widmann-Mauz
CDU
• 14.01.2019

(...) Sie haben aber nichtsdestoweniger natürlich Recht, dass die Autobesitzer in keinem Fall die Kosten für Umrüstungen tragen dürfen. Solange die Automobilhersteller in der Vergangenheit nur Regelungslücken ausgenutzt haben, kann man sie jedoch nur begrenzt dafür finanziell haftbar machen. (...)

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