Frage an Annette Widmann-Mauz von Moritz S. bezüglich Umwelt
Guten Tag Frau Widmann-Mautz,
ich habe gerade gelesen, dass die CDU der deutschen Umwelthilfe die Gelder gestrichen hat, da diese sich mit Hilfe von Klagen für Diesefahrverbote, für die Gesundheit der deutschen Bürger einsetzt. Wie können sie dies rechtfertigen?
Dass Dieselbesitzer nun benachteiligt sind ist mir klar, aber das lässt sich z.B. ganz einfach durch härte Sanktionen bei den jeweiligen Automobilherstellern regeln. Diese müssen dringlichst für ihren Betrug zur Kasse gebeten werden.
Ich hoffe die CDU stellt die Wirtschaft nicht über das Wohl der Bürger, das wäre der Untergang der Demokratie.
Ich freue ich auf ihre Antwort. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Schrottenholzer
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Deutschen Umwelthilfe (DUH). Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass sich eine Nichtregierungsorganisation wie die DUH für die Umwelt in unserem Land und die Gesundheit der Menschen einsetzt. Allerdings ist die Vorgehensweise der DUH, die an das Geschäftsmodell von Abmahnkanzleien erinnert, eher fragwürdig.
Ich halte es daher für richtig, dass die Bundesregierung die nicht unumstrittene DUH untersuchen wird. Denn es geht zunächst nicht um eine Entziehung der Gemeinnützigkeit, sondern nur um die Prüfung, ob die Gemeinnützigkeit, die regelmäßig durch die Finanzbehörden festgestellt wird, wirklich rechtmäßig besteht.
Sie haben aber nichtsdestoweniger natürlich Recht, dass die Autobesitzer in keinem Fall die Kosten für Umrüstungen tragen dürfen. Solange die Automobilhersteller in der Vergangenheit nur Regelungslücken ausgenutzt haben, kann man sie jedoch nur begrenzt dafür finanziell haftbar machen.
In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen meine Position hinreichend dargestellt zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Annette Widmann-Mauz MdB