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CDU
• 06.07.2011

(...) Da mit dem Bachelor bereits ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird, ist die Wahrscheinlichkeit umso größer, mit einem Masterabschluss einen angemessenen Erwerbseinstieg zu schaffen, so dass der Darlehensanteil am BAföG problemlos zurückgezahlt werden kann. Sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, gibt es noch die großzügigen Freistellungsmöglichkeiten, die für die BAföG-Rückzahlung bei geringen Einkünften vorgesehen sind. (...)

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CDU
• 21.06.2011

(...) Zu dieser Verantwortung gehört aber auch, dass Ausbildungsförderung unter Umständen zunächst nur vorläufig, nämlich unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung nach Vorlage eines abschließenden Steuerbescheids der Eltern erfolgt und damit das Risiko birgt, dass es nachträgliche Veränderungen und dementsprechende Rückforderungen geben kann. Hier geht der Gesetzgeber - ganz gewiss nicht zu Unrecht, sondern den typischerweise bestehenden Realitäten innerfamiliärer wechselseitiger Einstandsbereitschaft Rechnung tragend - davon aus, dass es die Eltern nicht achselzuckend ihrem Kind allein überlassen werden, mit rückwirkenden Korrekturen der Förderungsleistung fertig zu werden, zumal, wenn diese gerade auf der erst nachträglich bekannt gewordenen (höheren) eigenen elterlichen Einkommensentwicklung beruhen. (...)

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