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Frage von Kai L. •

Frage an Annette Schavan von Kai L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Professor Schavan,

ich habe von 2004-2009 studiert und jeweils in der Regelstudienzeit einen Bachelor- und Masterabschluss (6 Semester/4 Semester) erlangt. Während dieser Zeit wurde ich mit BAFöG unterstützt, welches mir das Studium erst ermöglicht hat. Ich bin sehr froh, dass es diese Möglichkeit gegeben hat und freue mich, dass ich über mein erhöhtes Einkommen und die Rückzahlung dem Staat auch wieder etwas zurück geben kann. Ich stelle somit die Rückzahlung nicht in Frage.

Allerdings ist mir ein durch das Umstellen auf Bachelor/Masterabschlüsse ein Nachteil aufgefallen, den ich gerne erklärt haben würde. Die Rückzahlung des BAFöG beginnt fünf Jahre nach dem ersten Studienabschluss. Dies gab durchaus Sinn, als man noch Diplomstudiengänge belegt hat. In diesem Fall hätte ich fünf Jahre studiert und danach fünf Jahre Zeit, bevor ich mit der Rückzahlung beginnen muss. Durch das Bachelor/Mastersystem zählt der Bachelor als erster Bildungsabschluss. Somit bleiben mir, selbst wenn ich in Regelstudienzeit den Master abschließe, lediglich drei Jahre nach Ende meines Studiums Zeit. Hierdurch sehe ich einen Nachteil im Vergleich zum alten System. Auch wenn ich einen Bachelorabschluss gemacht hätte, der eine Regelstudienzeit von sieben oder acht Semestern vorsieht, hätte ich eine spätere Rückzahlung beginnen können.

Ich würde nun gerne wissen, ob es einen besonderen Hintergrund gibt, wieso die Rückzahlung nicht an das Ende des (erfolgreichen) Masters gekoppelt ist. Sinnvoll wäre doch beispielsweise eine Regelung, die eine Rückzahlung fünf Jahre nach Ende der letzten BAFöG-Zahlung, aber maximal nach zehn Jahren vorsieht. Gibt es Überlegungen, dieses alte Regelung an die neue Lebenswirklichkeit anzupassen?

Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leenders,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Juni 2011.

Es freut mich, dass Sie Ihr Studium mit Hilfe des BAföG innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich bis zum Masterabschluss geführt haben.

Der Vorteil der im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführten zweistufigen Studiengänge besteht darin, dass bereits der Bachelorabschluss für einen Berufseinstieg genutzt werden kann. Ob und wann sich dann noch ein Masterstudium anschließt, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Würde man Ihrem Vorschlag entsprechen, müsste das Bundesverwaltungsamt ständig das Studierverhalten jedes einzelnen BAföG-Empfängers überprüfen. Das würde einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand bedeuten.

Da mit dem Bachelor bereits ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird, ist die Wahrscheinlichkeit umso größer, mit einem Masterabschluss einen angemessenen Erwerbseinstieg zu schaffen, so dass der Darlehensanteil am BAföG problemlos zurückgezahlt werden kann. Sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, gibt es noch die großzügigen Freistellungsmöglichkeiten, die für die BAföG-Rückzahlung bei geringen Einkünften vorgesehen sind.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg für Ihren weiteren beruflichen
Werdegang.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan