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Frage von Christian K. •

Frage an Annette Schavan von Christian K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schavan!

Unlängst hat der CEO der Grünenthal GmbH bekanntgegeben, dass sich die Conterganopfer bei Bedarf direkt an die Firma wenden können, um Behilfen zu erhalten. Selbst Conterganopfer finde ich das richtig. Von den 50 Millionen Euro 2008 mal abgesehen, gab es die letzte Zuwendung an die Betroffenen 1978. Damals wurden 2,74 Millionen DM über die Conterganstiftung verteilt.

In den letzten drei Jahrzehnten haben ängstliche und auf Rache sinnende Conterganopfer jeden Dialog und damit auch Hilfe verhindert. Die Lage der Betroffenen ist deshalb schlechter, als sie sein müsste. Viele arbeiten immer noch, teils aus finanziellen Gründen, teils aber auch, weil sie so sein wollen wie die anderen. Ich war neulich bei Dr. med. J. G., dem einzigen anerkannten Facharzt, der sich mit Conterganschäden bei uns auskennt. Er meinte, die Betroffenen hätten nie arbeiten dürfen, weil ihre Körper das nicht aushielten.

Ist es nun, da die Firma einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht hat, nicht an der Zeit, dass die Bundesregierung sich wieder des Themas annimmt? Eine Einkommensbeihilfe, die helfen würde, kostet relativ wenig. Die einen haben Einkommen oder Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die man rausrechnen müsste und bei den anderen fiele die Grundsicherung weg. Das kann sich der Staat doch leisten und nebenbei den Opfern wirksam helfen.

Ich habe da noch eine Frage, oder besser eine Bitte: Ich, selbst Conterganopfer bin es leid, dass sich rachsüchtige und uneinsichtige Betroffene nach vorne gemogelt haben und jede Hilfe verhindern. Kann man nicht von Bundestag aus etwas dagegen tun?

Christian G. Knabe

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Sehr geehrter Herr Knabe,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Juli 2011.

Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung für die contergangeschädigten Menschen sehr ernst und wird dieser Verantwortung auch gerecht, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt im Februar 2010 festgestellt hat. Die deutlichen Leistungsverbesserungen für die Betroffenen gerade in den letzten Jahren haben dies erneut belegt. Seit Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes wurden die Conterganrenten zwölfmal erhöht, zuletzt Anfang Juli 2011. Seit dem Jahr 1997 werden die Conterganrenten ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert. Durch die Änderungsgesetze zum Conterganstiftungsgesetz in 2008 und 2009 sollten vor allem die finanziellen Auswirkungen sowohl der Spät- als auch der Folgeschäden gemildert werden.

Unabhängig von den Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz haben contergangeschädigte Menschen - wie alle Menschen mit Krankheit oder Behinderung - Anspruch auf Leistungen nach dem Fünften, Neunten, Elften und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Trotz der erheblichen Leistungsverbesserungen für die Betroffenen gerade in den letzten Jahren hat die Bundesregierung vor allem mit Blick auf die Spät- und Folgeschäden der contergangeschädigten Menschen ein Forschungsprojekt zur Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der Betroffenen über die Conterganstiftung für behinderte Menschen vergeben. Ziel der am 1. Oktober 2010 begonnenen Studie ist die Prüfung von geeigneten Interventionen und Handlungsempfehlungen für weitere angemessene Hilfen zur Milderung der Beeinträchtigungen durch die Conterganschädigungen. Weitere ergänzende Maßnahmen zugunsten der Betroffenen können daher erst nach Abschluss der Studie im kommenden Jahr ins Auge gefasst werden.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf verweisen, dass es den Betroffenen selbst überlassen bleibt, in welcher Form, mit welchen Inhalten und durch welche Personen ihre Interessen vertreten werden. In den Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen wurden zwei Betroffenenvertreter sowie ihre Abwesenheitsvertreter aufgrund einer Direktwahl unter allen Leistungsberechtigten der Stiftung gewählt.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan