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Anne Janssen
CDU
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Frage von Manfred G. •

Warum sind Sie gegen eine Ermittlung der Wohnfläche durch den Bauherrn?

Sehr geehrte Frau Janssen,

seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Wird die falsche Angabe im Nachhinein festgestellt, muss der Bewohner ein Recht auf Korrektur haben. Einstimmigkeit der Eigentümer darf nicht Voraussetzung sein. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit, muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel abzuwenden.

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Bereits heute besteht die Möglichkeit, eine Teilungserklärung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu ändern. Da solche Änderungen jedoch auch andere Eigentümer betreffen und potenziell belasten können, ist in den meisten Fällen die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Rechtlichen Rat kann ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht geben. 

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