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Anne Janssen
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Frage von Thomas R. •

Femizide: Handlungsbedarf? juristische Maßnahmen? soziale Maßnahmen?

Sehr geehrte Frau Janssen, an nahezu jedem Tag wird in Deutschland eine Frau ermordet, meist von Ex-Partnern. Diese Fälle gelten als Beziehungstaten oder sogenannte Femizide.
Muß nicht der Staat mehr für die von Partnergewalt bedrohte Frauen tun, um deren Sicherheitslage zu verbessern?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Schutz von Frauen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hat für mich höchste Priorität. 

Gewalt gegen Frauen ist ein großes gesellschaftliches Problem, das wir entschieden bekämpfen müssen. Deshalb haben wir im Bundestag einen wichtigen Schritt gemacht: Mit dem Gewalthilfegesetz wird ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschaffen. Frauen werden unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen Zugang zu Schutzmaßnahmen und Hilfsangeboten haben. Zudem treiben wir damit den Ausbau von Frauenhäusern voran und sichern die Finanzierung. Damit verbessern wir die Versorgungslage spürbar. 

Gleichzeitig müssen wir Prävention und Strafverfolgung weiter stärken, damit Gewalt gegen Frauen konsequent bekämpft wird. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein, aber mein Einsatz geht weiter.

Mit freundlichen Grüßen 

Anne Janssen