Wie setzen sie sich dafür ein, dass Minderjährige ab 14 Jahren selbstbestimmt und unabhängig von der Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ihren Geschlechtseintrag ändern können?
Hallo Ullrich H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Selbstbestimmungsgesetz bildet im Kern eine neue Regelung, die es ermöglicht, den Geschlechtseintrag und die Vornamen eigenständig durch eine Erklärung vor dem Standesamt zu ändern – vergleichbar mit dem Prozess der Eheschließung. Durch dieses Gesetz wird staatliche Diskriminierung abgebaut und die gesellschaftliche Teilhabe für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen erleichtert. Im Falle von Minderjährigen bis 14 Jahren soll die Möglichkeit bestehen, dass die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben können. Bei Minderjährigen ab 14 Jahren ist vorgesehen, dass diese die Erklärung selbst abgeben können, jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sollte es vorkommen, dass die Sorgeberechtigten dieser Erklärung nicht zustimmen, sieht das Gesetz vor, dass Familiengerichte, orientiert am Wohl des Kindes, die Zustimmung der Eltern ersetzen können. Dieser Ansatz entspricht gängigen Prinzipien im Familienrecht, die auch in vergleichbaren Situationen Anwendung finden. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass das Selbstbestimmungsrecht auch für Minderjährige angemessen berücksichtigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Hennig