Anke Hennig
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SPD
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Frage von Jessica S. •

Wie ist ihre Meinung zum letzten Entwurf (§11b) des BMEL bezüglich der Haustiere? Sind sie pro Wissenschaft oder pro Meinung in Gesetzen?

Primär geht es mir um das verbieten der Trägertiere in der Zucht, etwas das Wissenschaftler und Genetiker absolut ablehnen, da dies eine gesunde Zucht unmöglich macht, durch sinnfreies Begrenzen der möglichen Zuchttiere (Stichworte Diversität, Inzucht). Dennoch war dies im letzten Entwurf, neben anderen Regelungen, die weitab jeder wissenschaftlichen Studien getroffen wurden.

Anke Hennig
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S., 

vielen Dank für Ihre Frage zu § 11b des Tierschutzgesetzes und den ursprünglich geplanten Regelungen zur Tierzucht.

Ich teile Ihre Ansicht, dass tierschutzrechtliche Regelungen wissenschaftlich fundiert sein müssen. Eine gesunde Zuchtbasis und der Erhalt genetischer Vielfalt sind essenziell für das Wohl der Tiere. Zudem muss sichergestellt werden, dass keine Qualzuchten gefördert werden.

Der letzte Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine breite Diskussion ausgelöst. Bzgl. der Qualzucht ist der Gesetzentwurf auch auf die Anlagenträger eingegangen. Im Begründungsteil heißt es u.a.: „Als eigenständiger Anwendungsbereich für den Absatz 1 verbleiben noch Fälle, bei denen das Zuchttier zwar nicht Merkmalsträger aber Anlageträger ist.“ und „In diesen Fällen ist entscheidend, ob bei den Nachkommen aufgrund des Gendefekts Schmerzen, Leiden oder Schäden zu erwarten sind. Bei der Verpaarung von zwei Anlageträgern steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Nachzucht den Gendefekt ausbilden wird.“ Es ist also durchaus ein Aspekt gewesen, mit dem sich der Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat. Wenn es entsprechende politische Mehrheiten gegeben hätte, hätte man natürlich auch sehr viel deutlicher und konsequenter werden könnten. Aber mit der FDP sind wir schon an sehr viel niedrigschwelligeren Tierschutzaspekten nicht weiter gekommen.

In den Verhandlungen habe ich mich unter anderem dafür stark gemacht, eine Kommission einzuberufen, die aus neutralen Expertinnen und Experten zusammengesetzt ist und über Zuchtindikatoren entscheidet und diese Entscheidungen kontinuierlich anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft. Leider konnten wir die Novelle des Tierschutzgesetzes, durch den vorzeitigen Bruch der Ampelkoalition, nicht mehr abschließen, sodass es vorerst gar keine rechtlichen Verbesserungen gibt. In der nächsten Bundesregierung wird es entscheidend sein, eine gesetzliche Regelung zu finden, die tierwohlkonformen wissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht wird. Dafür sind jedoch die entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten notwendig. Ich persönlich werde im Falle meiner Wiederwahl und bei Beteiligung der SPD an einer Regierung nach wie vor eine Regelung unterstützen, die wissenschaftliche und tierschutzrechtliche Aspekte angemessen berücksichtigt.  

Mit freundlichen Grüßen  

Anke Hennig, MdB

Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion  

 

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