Anke Hennig
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SPD
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Frage von Peter J. •

Wann wird endlich das Verbotsverfahren bezüglich der AfD eingeleitet? Beobachtet wurde doch nun lange genug.

Anke Hennig
Antwort von
SPD

Guten Tag Peter J.,

ich habe längere Zeit über Ihre Frage nachgedacht, die mich selbst oft genug umtreibt, denn ich persönlich finde es unerträglich, dass eine Partei wie die AfD von Steuergeldern unterstützt, ihrer Arbeit nachgehen darf und sogar im Deutschen Bundestag sitzt.

Im Folgenden möchte ich trotzdem ausführen, warum es eine komplexe Entscheidung ist, eine Partei wie die AfD zu verbieten und dass es Argumente sowohl für als auch gegen ein Verbot gibt, die genau geprüft und abgewogen werden müssen:

KritikerInnen der Partei – zu denen auch ich gehöre – argumentieren, dass die AfD verfassungsfeindliche Positionen vertritt oder zumindest Mitglieder in ihren Reihen hat, die solche Positionen vertreten. Sie werfen der Partei vor, gegen die demokratische Grundordnung, die Gleichberechtigung, den Schutz von Minderheiten und andere grundlegende Prinzipien der Verfassung zu verstoßen. Aus gutem Grund hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Nachwuchsorganisation der AfD JA bereits als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Eine Studie des Instituts für Menschenrechte kommt ebenfalls bereits jetzt zu dem Ergebnis, dass die Bedingungen für ein Parteiverbot der AfD dahingehend erfüllt seien. Ein Verbot der AfD – das im Vorfeld natürlich juristisch genau geprüft werden muss – würde als Schutzmechanismus dienen, um die Verfassungswerte zu bewahren.

In einer Demokratie ist es allerdings wichtig, dass verschiedene politische Meinungen und Ansichten offen diskutiert werden können. Ein Verbot einer politischen Partei kann als Einschränkung der Meinungsfreiheit und der demokratischen Grundprinzipien angesehen werden. Es sollte Raum für politischen Wettbewerb und verschiedene politische Strömungen geben – auch wenn das im Falle der AfD ganz besonders schwer fällt.

Die AfD hat zudem bei verschiedenen Wahlen in Deutschland eine beträchtliche Anzahl von Stimmen erhalten. Ein Verbot der Partei könnte als Missachtung der politischen Meinungen und Überzeugungen derjenigen gesehen werden, die die AfD wählen. Es ist in einer Demokratie aber unerlässlich, die Wählerinnen und Wähler ernst zu nehmen und ihre Anliegen zu verstehen, auch wenn man mit ihnen nicht übereinstimmt.

Ein Verbot könnte zudem dazu führen, dass extremistische Strömungen innerhalb der AfD verstärkt werden. Wenn eine Partei verboten wird, könnten ihre Anhängerinnen und Anhänger sowie Mitglieder sich in den Untergrund zurückziehen und extremistische Aktivitäten fernab der demokratischen Kontrolle durchführen. Es könnte schwieriger werden, solche Aktivitäten zu überwachen und zu bekämpfen, wenn sie im Verborgenen stattfinden.

Jenseits der oben aufgeführten Argumente muss ich an dieser Stelle zudem darauf hinweisen, dass ein Parteiverbot in Deutschland nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden kann. Dafür müssen konkrete Beweise für verfassungsfeindliches Verhalten oder eine aktive Bedrohung der demokratischen Grundordnung vorliegen. Es müssen genaue Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Partei gegen das Grundgesetz verstößt und eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.

Aus meiner Sicht muss ein Verbot der AfD aus den oben genannten Gründen in den Blick genommen und sehr genau geprüft werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anke Hennig

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