Setzen Sie sich dafür ein, dass das Selbstbestimmungsgesetz hinsichtlich der Elternschaft von TIN-Personen verfassungskonform wird sowie die Interessen der Kinder wart?
Sehr geehrte Frau Henning,
trans und intergeschlechtliche Eltern, sowie nicht-binäre Eltern, die ein Kind gezeugt haben aber keinen männlichen Geschlechtseintrag haben werden im Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz diskriminiert. Ihre Elternschaft wird nicht anerkannt. Dies wird absehbar verfassungsrechtlich nicht haltbar sein und wird wieder Menschen zwingen einen beschwerlichen Klageweg zu beschreiten und bis dahin unnötig die Leben einer ohnehin schon diskriminierten Gruppe schwer machen.
Ebenso kann es nicht im Interesse der Kinder sein, die zusätzliche Sicherheit durch rechtliche Anerkennung zweier Elternteile zu verlieren. Es kann nicht sein, dass hier Versäumnisse in der Reform des Abstammungsrechtes zu Lasten der Kinder gehen.
Da das Offenbarungsverbot ohnehin schon nächste Angehörige ausnimmt wäre es ein leichtes, Kindern die Option auf zwei Geburtsurkunden (vor/nach Änderung des Personenstands des Elternteils) zu geben, falls es um den Diskriminierungsschutz für Kinder geht
Hallo Hanna S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Anerkennung der Elternschaft von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen wird im Abstammungsrecht geregelt. Für dieses Gesetz ist in der laufenden Legislaturperiode auch eine Reform geplant. Die Eckpunkte dazu wurden vor kurzem vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht. So wird beispielsweise darin beschrieben, dass ein Kind, das in die Ehe zweier Frauen geboren wurde, automatisch beide Frauen als rechtliche Mütter hat, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ergänzend dazu soll es auch eine Übergangslösungen für Kinder geben, die nach Einführung der „Ehe für alle“ geboren wurden und noch nicht adoptiert worden sind.
Auch in diesem Gesetzgebungsprozess setzen wir uns weiterhin für die Rechte von trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen ein und kämpfen dafür, dass ihre Belange angemessen im Abstammungsgesetz berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Hennig