Anke Hennig
Anke Hennig
SPD
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Frage von Ansgar M. •

Frage an Anke Hennig von Ansgar M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich bin Bundesbeamter und seit dem Jahr 2014 mit kleinen Unterbrechungen ohne Beschäftigung und bei vollen Bezügen zuhause!!! In dieser Situation sind Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen sowie bei der Deutschen Bahn im DB Jobservice auch ohne Beschäftigung. Diese werden als sogenannte Mitarbeiter des Mehrbestandes geführt. Nach meiner Kenntnis gibt es einen Stellenplan und somit eigentlich ein Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis. Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Wie werden Sie diesen Missstand in der nächsten Legislaturperiode abstellen?
2. Wann werde ich wieder einen „Job“ haben?

Anke Hennig
Antwort von
SPD

Das Thema ist sehr komplex und ohne weitere Angaben nicht zu beantworten. Nach Artikel 143b GG werden z.B. die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt. Beamte der Bundeseisenbahnen können nach Artikel 143a Abs. 1 S.2 GG durch Gesetz unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn einer privat-rechtlich organisierten Eisenbahn des Bundes zur Dienstleistung zugewiesen werden.

Es gibt spezielle Regelungen für den Vorruhestand und Sonderzahlungen der Beamten der früheren deutschen Bundespost, ebenso wie für Beamte der ehemaligen der Bundeseisenbahnen. Diese berücksichtigen den Umstand, dass die ehemals dort beschäftigten Beamten trotz Privatisierung der ehemaligen Bundesbehörden weiterhin finanziell unterstützt werden müssen. Mitarbeiter, die aufgrund ihres Alters noch nicht in den Vorruhestand eintreten können, werden regelmäßig bei Ausschreibungen wie z.B. der Zollverwaltung bevorzugt behandelt. Warum es bei Ihnen offensichtlich nur zu kurzzeitigen Weiterbeschäftigungen geführt hat, kann ich nicht beurteilen. Mir ist weder klar, ob Sie bei der früheren Deutschen Post oder der Deutschen Bahn tätig waren, wie alt Sie sind, warum die Übergangsbeschäftigungen nur kurzfristig waren und inwieweit Sie sich bei entsprechenden Stellenausschreibungen anderer Behörden beworben haben und welche Angebote Ihnen zur Weiterbeschäftigung bei den Nachfolgeunternehmen gemacht wurden.

Ich möchte Sie bitten, Sich mit mir über Email in Verbindung zu setzen, um zu sehen, inwieweit ich Ihnen weiterhelfen kann.

info@anke-hennig.de

 

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